Armutssichernde Löhne bei Bewachungsdiensten im Land Bremen

Wir fragen den Senat:

  1. Wo sind Bewachungsfirmen vom Land Bremen, den Kommunen Bremen und Bremerhaven, den Eigenbetrieben oder bei Betrieben mit öffentlichen Mehrheitsbeteiligungen beschäftigt, die nicht unter das Bremer Landesmindestlohngesetz fallen?  
  2. Durch welche Maßnahmen könnte erreicht werden, dass zukünftig bei entsprechenden Aufträgen die Beschäftigten der Bewachungsdienste den Landesmindestlohn erhalten?   
  3. In der aktuellen Tarifrunde fordern die Gewerkschaften eine Anhebung der Löhne auf mindestens 12 Euro. Wie bewertet der Senat grundsätzlich Arbeitslöhne unterhalb von 12 Euro pro Stunde?

Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE