Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Das Landesgleichstellungsgesetz wird wie aus der Anlage ersichtlich geändert. Mehr
Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Anträge
Im Parlament ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze.
Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.
Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.