Schwangerschaftsabbrüche: Ausbildung verbessern, Zugang erleichtern

Im Land Bremen lassen jährlich mehr als 2.000 Schwangere einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Schwangerschaftsabbrüche werden in § 218 des Strafgesetzbuches als Straftaten gewertet. Ein Abbruch kann straffrei vollzogen werden, wenn er in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis stattfindet oder wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren droht. Für einen straffreien Eingriff muss sich die Schwangere laut § 218a StGB in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mindestens drei Tage vor dem Abbruch beraten lassen und dies mit einem Beratungsschein nachweisen. Im Zuge der derzeitigen Corona-Pandemie kann diese Schwangerschaftskonfliktberatung telefonisch oder online erfolgen.

Diese Beratungspflicht und die dreitägige Wartezeit bedeuten eine massive Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper. Die schon belastende Situation wird durch die Herausforderung erschwert, an notwendige Informationen zu kommen. Die Reform des § 219a StGB im Februar 2019 hat die Einschränkungen der Informationsmöglichkeiten über Schwangerschaftsabbrüche nicht beseitigt, sondern kriminalisiert weiterhin Ärzt*innen wegen angeblicher „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Eine Information über die Art und Weise der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird somit für die jeweiligen Mediziner*innen weitgehend unmöglich. Deshalb muss weiterhin die Streichung des Paragraphen angestrebt werden.

Die ärztliche Versorgungslage ist in diesem Zusammenhang zunehmend unzureichend und zudem regional stark unterschiedlich. Auch in Bremen ist die Versorgungslage prekär, in Bremerhaven ist ein Schwangerschaftsabbruch derzeit gar nicht möglich. Betroffene müssen in andere Bundesländer ausweichen.

Evidenzbasierte Leitlinien bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und Qualitätsstandards zum Schwangerschaftsabbruch fehlen völlig. Die Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbrüche ist in der Mediziner*innenausbildung aufgrund der Strafbewährtheit nicht gewährleistet. Studierende sind auf selbstorganisierte Projekte angewiesen, wie zum Beispiel die Papaya-Workshops der „Medical Students for Choice“ an der Berliner Charité. Die Folge dieser Versäumnisse ist es, dass bundesweit nur noch weniger als 1.200 Ärzt*innen in diesem Bereich tätig sind, Tendenz sinkend. In Bremen sind es beispielsweise am Behandlungszentrum von pro familia, das den größten Teil der Abbrüche vornimmt, lediglich zwei Ärzt*innen, was den Bedarf schwerlich abdeckt. Die Beratungsstellen in Bremen versorgen dabei das niedersächsische Umland mit.

Zusätzlich verschärft sich die Situation für Frauen*, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, in einigen europäischen Nachbarländern, allen voran in Polen, gerade zunehmend. Zu prüfen ist, ob und wie den betreffenden Frauen* der Zugang zu medizinischen Einrichtungen hierzulande ermöglicht werden kann.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene weiterhin für die Abschaffung des §219a einzusetzen.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. alle Möglichkeiten zu nutzen, um Betroffenen einen Schwangerschaftsabbruch in Bremen und Bremerhaven – also wohnortnah – zu ermöglichen.
2. zu prüfen, inwieweit das Land Bremen ein eigenes Fortbildungsprogramm zu Schwangerschaftsabbruchmethoden für Ärzt*innen anbieten kann.
3. sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Ausbildung an Kliniken die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen gelehrt wird.
4. zu prüfen, inwieweit EU-Ausländer*innen mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ein erleichterter Zugang zu medizinischen Einrichtungen, die Beratungen oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gewährt werden kann.

Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Dr. Henrike Müller, Ilona Osterkamp-Weber, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gönül Bredehorst, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD