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            <title> Maja Tegeler (MdBB): RSS-Feed</title>
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            <copyright> Maja Tegeler (MdBB)</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 24 Oct 2026 22:19:50 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-254687</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Feb 2025 15:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Frauen im Handwerk stärken</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/frauen-im-handwerk-staerken/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Lange galt das Handwerk in weiten Teilen als Männerdomäne. Aktuell haben wir bei den Auszubildenden immerhin einen Frauenanteil von annähernd 20 Prozent. Sieht man genauer hin, sind es vor allem handwerkliche Berufe aus dem kreativen Bereich, die von Frauen ergriffen werden: Besonders beliebt sind das Friseur:innen- und Konditor:innenhandwerk oder eine Ausbildung in der Maßschneiderei oder in Gold- und Silberschmieden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Lange galt das Handwerk in weiten Teilen als Männerdomäne. Aktuell haben wir bei den Auszubildenden immerhin einen Frauenanteil von annähernd 20 Prozent. Sieht man genauer hin, sind es vor allem handwerkliche Berufe aus dem kreativen Bereich, die von Frauen ergriffen werden: Besonders beliebt sind das Friseur:innen- und Konditor:innenhandwerk oder eine Ausbildung in der Maßschneiderei oder in Gold- und Silberschmieden.</p>
<p>Aber auch in einigen gewerblich-technischen Berufen konnte der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. Ob Zweiradmechanikerin, Tischlerin, Dachdeckerin oder Heizungsinstallateurin: viele Beispiele zeigen, dass es gelingen kann, mehr Frauen für diese Berufe zu begeistern. In vielen Gewerken wird das Handwerk nach und nach weiblicher.</p>
<p>Es muss also festgehalten werden, dass die Potenziale von Frauen in Handwerk, Technik und Ökologie zu wenig wahrgenommen werden und Aufstiegs- und Karrierechancen noch immer deutlich zugunsten von Männern ausfallen. Es braucht daher eine Stärkung beruflicher und unternehmerischer Potenziale von Frauen, den Abbau von Zugangsbarrieren und eine Sensibilisierung für offene Unternehmenskulturen sowie den Abbau von Diskriminierung am Arbeitsplatz.</p>
<p>Einige andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Hamburg haben daher bereits spezielle Programme und Kampagnen zur Förderung von Frauen im Handwerk initiiert. Mit Angeboten für Schülerinnen wird versucht, zu einem frühen Zeitpunkt eine Perspektiverweiterung auf Handwerksberufe zu schaffen. Hamburger Handwerkerinnen erhalten durch spezielle Beratung und Begleitung eine bessere Orientierung zu den Vorteilen von Aufstiegsqualifizierungen und konkrete Umsetzungsstrategien. Gezielte Praktikumsstellen im handwerklichen Bereich eröffnen die Chance, sich später für Handwerksberufe entscheiden zu können.</p>
<p>Auch im Land Bremen werden Jugendliche mit verschiedenen Maßnahmen und Programmen, wie zum Beispiel der „Berufsorientierung und Lebensplanung ohne Klischees“ (Be Ok), bei einer unvoreingenommenen und klischeefreien Berufswahl unterstützt. Dabei werden sie unter anderem auch über Wege in die duale Ausbildung und ins Handwerk aufgeklärt. Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Senatsstrategie „Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ verfolgt zudem das Ziel, allen Geschlechtern die gleichen Chancen im Erwerbsleben zu verschaffen. Im Zuge dessen sind auch Maßnahmen in Umsetzung und Planung, die zum Ziel haben, Geschlechterrollen und Klischees in der Berufswahl, der Ausbildung und im Beruf abzubauen. Darunter fällt die aus EFRE-Mitteln finanzierte Fördermaßnahme „Gender Diversity in KMU“, die darauf ausgerichtet ist, Frauen für Fach- und Führungspositionen zu gewinnen und in den Unternehmen ein Diversity-Management einzuführen. Um im Handwerk für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen und um dem zunehmenden Fachkräftemangel in diesem Bereich zu begegnen, wollen wir im Rahmen der bestehenden Maßnahmen noch einmal einen verstärkten Fokus auf die Förderung von Frauen im Handwerk legen, mit dem Ziel, Betriebe, Handwerksorganisationen sowie Bildungseinrichtungen darin zu unterstützen, mehr Frauen als Fachkräfte im Handwerk zu gewinnen.</p>
<p>Über die Repräsentanz von queeren Menschen im Handwerk ist bisher wenig bekannt, da die verfügbaren Studien oftmals nur binär das Geschlechterverhältnis erfassen. Generell ist aber bekannt, dass auch queere Menschen in der Arbeitswelt benachteiligt sind, Diskriminierung erfahren und in männlich dominierten Berufen unterrepräsentiert sind.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. gemeinsam mit der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft, den Innungen sowie Akteur:innen aus Bildung und Gleichstellung gute Ausbildungsbedingungen so zu fördern, dass der Anteil von Frauen in allen Handwerksberufen, insbesondere in gewerblich-technischen Berufen, gezielt erhöht werden kann, und zu prüfen, welche spezifischen Maßnahmen und Förderelemente in die Bereiche Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildung, Aufstiegsförderung sowie Gründung und Betriebsübernahme hierfür integriert werden können.<br> Folgendes soll dafür in den Blick genommen werden:<br> a) Stärkung der Berufsorientierung und -beratung für Frauen mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke in Handwerksberufe zu geben, traditionelle Rollenbilder zu hinterfragen und ermutigend zu wirken, umgesetzt beispielsweise durch mehr und gezieltere Informationskampagnen an Schulen und spezielle Angebote im anvisierten Berufsorientierungslabor „Tec-Lab“ des neuen Klimacampus;<br> b) gezieltes Anwerben von berufserfahrenen Handwerkerinnen für eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbildungsbeauftragte mittels einer Meisterprüfung oder Ausbildereignungsprüfung, um für Auszubildende im Betrieb mehr unmittelbare weibliche Vorbilder und Ansprechpartnerinnen zu gewinnen und gleichzeitig Handwerkerinnen ein Angebot zu mehr Führungsverantwortung zu machen;<br> c) Nutzung der Erkenntnisse der Studie „Geschlechteruntypische Ausbildungen“ des Zentrums für Arbeit und Politik (zap) für die (Weiter-) Entwicklung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Fall von ausbildungsbedrohenden Situationen und von Fortbildungsmodulen für Lehrkräfte, Ausbilder:innen und Berater:innen;<br> d) Schaffung eines Beratungs- und Begleitangebots für Gesellinnen, die nächste Karriereschritte anstreben. Das Angebot soll zu persönlicher Karriereplanung, Aufstiegsfortbildungen und Meisterkursen sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten beraten und die Frauen bedarfsorientiert auf ihrem Weg begleitet;<br> e) Förderung von Mentoring-Programmen, in denen<br> aufstiegsmotivierte Frauen durch erfahrene Handwerker:innen unterstützt werden. Diese Programme sollen Austausch und Wissenstransfer erleichtern und insbesondere die Weitergabe von Managementkompetenzen und betriebswirtschaftlichem Wissen fördern;<br> f) Unterstützung bei Existenzgründungen und vor allem bei<br> Betriebsübernahmen durch, anknüpfend an bestehende Angebote zum Beispiel des Starthauses oder von belladonna, weitere spezielle Beratungsangebote, finanzielle Anreize und Coachings, die auf die Herausforderungen von Frauen im Handwerk zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel Hilfestellungen beim Aufbau eines Kundennetzwerks und bei der Überwindung geschlechtsspezifischer Hürden in der Unternehmensführung;<br> g) gezielte Information in Meisterkursen und Beratungsangebote für selbstständige Handwerkerinnen zu den Themen Schwangerschaft und Mutterschaft sowie existierenden Versicherungsmöglichkeiten;<br> h) Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie die 4-Tage-Woche oder andere flexiblere Arbeitszeitmodelle;<br> i) Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen im Handwerk durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Erfolgsbeispiele, die ihren Beitrag zur Vielfalt und Innovationskraft des Handwerks betonen und so die Attraktivität dieser Berufe für eine breitere Zielgruppe fördern.<br> 2. gemeinsam mit der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft, den Innungen sowie der Agentur für Arbeit nach Möglichkeiten zu suchen, die den Quereinstieg für Frauen jeden Alters in Handwerksausbildungsberufe ermöglichen und unterstützen und hierfür auch Möglichkeiten zur Ausbildung in Teilzeit zu schaffen und aktiv anzubieten.<br> 3. gemeinsam mit der Jugendberufsagentur das genderklischeefreie Bewerben von gewerblich-technischen Handwerksberufen weiter zielgruppenspezifisch auszubauen.<br> 4. sich im Bund für die Schaffung passgenauer Mutterschutzleistungen für selbstständige Handwerkerinnen einzusetzen, unter anderem durch die Prüfung eines Modellprojekts von Betriebshelfer:innen im Handwerk in Anlehnung an das System der Betriebshelfer:innen in der Landwirtschaft.<br> 5. zu prüfen, inwieweit auch queere Menschen im Handwerk unterrepräsentiert sind, und welche Maßnahmen geeignet sind, um ihre Repräsentanz zu erhöhen.<br> 6. der staatlichen Deputation für Arbeit, der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen sowie dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.<br> Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Klaus-Rainer Rupp, Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br> Basem Khan, Volker Stahmann, Selin Arpaz, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Rupp</category><category>Tegeler</category><category>Arbeit</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-252222</guid>
                <pubDate>Fri, 08 Nov 2024 13:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Nur Ja heißt ja!</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/nur-ja-heisst-ja/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die geplante europaweite Harmonisierung der Ahndung von Vergewaltigungen ist mangels Einigkeit über die Zuständigkeit der europäischen Ebene gescheitert. Neben Ungarn, Frankreich und anderen, äußerte Deutschland rechtliche Bedenken bzgl. der europarechtlichen Kompetenz für ein EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen, insbesondere bezüglich der einheitlichen Definition und Ahndung des Vergewaltigungstatbestands. Des Weiteren bleibt es den Mitgliedsstaaten aber unbenommen, ebenfalls das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ im nationalen Kontext umzusetzen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante europaweite Harmonisierung der Ahndung von Vergewaltigungen ist mangels Einigkeit über die Zuständigkeit der europäischen Ebene gescheitert. Neben Ungarn, Frankreich und anderen, äußerte Deutschland rechtliche Bedenken bzgl. der europarechtlichen Kompetenz für ein EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen, insbesondere bezüglich der einheitlichen Definition und Ahndung des Vergewaltigungstatbestands. Des Weiteren bleibt es den Mitgliedsstaaten aber unbenommen, ebenfalls das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ im nationalen Kontext umzusetzen.</p>
<p>Die derzeitige Rechtslage in Deutschland, wonach ein sexueller Akt strafbar ist, wenn das Opfer den Akt ablehnt, steht im Widerspruch zu dem Prinzip „Nur Ja heißt ja“, das bereits in einigen europäischen Ländern wie Schweden und Spanien angewendet wird. Die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 führte zwar zu einer wichtigen Änderung, indem körperlicher Widerstand nicht mehr als einzige Voraussetzung für die Strafbarkeit gilt, jedoch bleibt die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Zustimmung des Opfers aus. Aus der Traumapsychologie ist bekannt, dass Opfer nicht selten in eine Schockstarre fallen und unter dieser nicht zu unmissverständlichen Abwehrreaktionen fähig sind. Dabei handelt es sich um eine natürliche Schutzreaktion des Körpers. Besonders massiver körperlicher Gewalt bedarf es daher für die vergewaltigende Person oft nicht. Da aus der Schockstarre heraus ein eindeutiges Nein oft schwer möglich ist, schafft nur die positive Einwilligung auf allen Seiten die Sicherheit der Einvernehmlichkeit. Diese Änderung ist dringend erforderlich.</p>
<p>Es ist daher unerlässlich, dass Deutschland sich ein Vorbild an den Regelungen in Spanien und Schweden nimmt und sich um einen weiterhin anzustrebenden europäischen Standard bemüht, mit dem Ziel sexuelle Handlungen demnach nur mit ausdrücklicher Zustimmung Beteiligter als einvernehmlich gelten zu lassen. Im Umkehrschluss ist bei ausbleibender Zustimmung und Erfüllung der übrigen Tatbestandsmerkmale, der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von<br> Frauen stärken.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Straftatbestände der Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs dahingehend geändert werden, dass jede sexuelle Handlung ohne den erkennbar geäußerten positiven Willen einer Person zu dieser Handlung unter Strafe fällt;<br> 2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seine Blockadehaltung aufgibt und dem europäischen Vorstoß zur Harmonisierung in einem weiteren Anlauf zustimmt;<br> 3. dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau und dem Rechtsausschuss zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Selin Arpaz, Antje Grotheer, Katharina Kähler, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Tue, 05 Nov 2024 22:42:18 +0100</pubDate>
                <title>Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen nachhaltig von wachsenden Eigenanteilen entlasten</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/bewohnerinnen-von-pflegeeinrichtungen-nachhaltig-von-wachsenden-eigenanteilen-entlasten/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Pflegebedürftige, welche in vollstationären Pflegeeinrichtungen wohnen, müssen einen Großteil der anfallenden Kosten selbst tragen. Neben den pflegerischen Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden, tragen sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen und zum Teil auch für Ausbildung und weitere Zusatzleistungen. Der sogenannte Eigenanteil, welcher sich daraus für die Pflegebedürftigen ergibt, ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Pflegebedürftige, welche in vollstationären Pflegeeinrichtungen wohnen, müssen einen Großteil der anfallenden Kosten selbst tragen. Neben den pflegerischen Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden, tragen sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen und zum Teil auch für Ausbildung und weitere Zusatzleistungen. Der sogenannte Eigenanteil, welcher sich daraus für die Pflegebedürftigen ergibt, ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Inzwischen zahlen Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen im Land Bremen im ersten Jahr der Unterbringung im Schnitt 3.070 Euro (Stand Juli 2024, Angaben des vdek). Davon entfallen 1.476 Euro auf die pflegerische Versorgung, 1.028 Euro auf Kosten für Unterkunft und Verpflegung und 566 Euro auf Investitionskosten.</p>
<p>Allein von 2022 auf 2023 gab es nach Auskunft des Senats (Drucksache 20/1868) enorme Steigerungen bei den Eigenanteilen, unter anderem aufgrund der Inflation und erhöhter Energiepreise (Steigerung des Eigenanteils für Unterkunft und Verpflegung um 7 Prozent) sowie gestiegener Personalkosten (Steigerung des pflegebezogenen Eigenanteils um 20,5 Prozent). Von einem weiteren Anstieg der Eigenanteile ist laut Aussage des Senats auch in Zukunft auszugehen. Durch die Reform der Pflegeversicherung in 2021 wird der Anstieg der im Eigenanteil enthaltenen Kosten für die pflegerische Versorgung kurzfristig etwas gebremst – mit zunehmender Aufenthaltsdauer übernimmt die Pflegeversicherung hier einen größeren Anteil, sodass beispielsweise Pflegebedürftige in 2024, welche bereits seit mehr als zwei Jahren in einer Pflegeeinrichtung leben, „nur noch“ 869 Euro statt 1.476 Euro für die pflegerische Versorgung selbst zahlen müssen. Durch weitere Kostensteigerungen, beispielsweise auf Grund der Inflation oder von Tarifkostensteigerungen, wird jedoch auch diese Entlastung binnen kurzer Zeit wieder aufgezehrt sein.</p>
<p>Für viele Menschen übersteigt der Eigenanteil in vollstationären Pflegeeinrichtungen inzwischen das eigene Einkommen. So lag zum Beispiel die durchschnittliche Bruttorente in 2022 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Land Bremen bei 1.542 Euro. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr zur Finanzierung eines stationären Pflegeaufenthalts reicht, sind viele Menschen gezwungen, Hilfe zur Pflege oder gar Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen. Vorher muss bis auf einen Schonbetrag das eigene Vermögen und ggf. das der Partner*innen aufgebraucht werden. Im Land Bremen ist laut dem letzten Lebenslagenbericht bereits etwa jede*r dritte Bewohner*in von Pflegeheimen auf Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung angewiesen. Durch weiterwachsende Eigenanteile wird diese Zahl vermutlich in den kommenden Jahren weiter steigen. Dies führt zeitgleich zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Kommunen, die als Sozialhilfeträger die Eigenanteile übernehmen, welche von den Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen nicht gezahlt werden können.</p>
<p>Pflegebedürftigkeit sollte jedoch nicht automatisch in die Sozialhilfeabhängigkeit führen. Dies war ein erklärtes Ziel bei Einführung der Pflegeversicherung 1995. Inzwischen sind die Kosten für einen vollstationären Platz in einer Pflegeeinrichtung aber so stark angestiegen, dass die Kosten trotz Pflegeversicherung nicht mehr sozialverträglich sind. Es braucht daher endlich eine stärkere und vor allem nachhaltige Entlastung von Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen. Dafür ist ein gemeinsamer Kraftakt von Bund und Ländern notwendig. Die grundlegende Ausgestaltung der Pflegeversicherung kann nur auf Bundesebene verändert werden. Hier müssen die Eigenanteile von Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen gedeckelt werden, damit diese nicht immer weiter ansteigen können.</p>
<p>Ein erster Schritt ist mit der Wohngeld-Plus-Reform bereits erfolgt: Seit dem 1. Januar 2023 können auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen Wohngeld beziehen, sofern sie keinen Anspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen (Grundsicherung) haben, sie aber dennoch nur über ein niedriges Einkommen verfügen und die Kosten für das Wohnen eine entsprechend hohe Belastung für sie sind. Damit sollen gerade die Selbstzahler*innen entlastet werden, für die die Eigenanteile aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Einkommen eine besonders große Belastung darstellen. Damit soll auch verhindert werden, dass diese Menschen bei perspektivisch steigenden Kosten langfristig auch auf Grundsicherung angewiesen sein könnten. Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld turnusgemäß erhöht und an die gestiegenen Preis- und Mietpreiserhöhungen angepasst. Es gilt diese neue Möglichkeit verstärkt zu nutzen, bekannter zu machen und verwaltungsseitig weiterhin die Voraussetzungen sicherzustellen, dass Wohngeldanträge als Regelaufgabe mit Rechtsanspruch schnell bearbeitet werden können.</p>
<p>Aber auch auf Landesebene müssen die Möglichkeiten zur Entlastung ausgeschöpft werden. Hier kann vor allem bei den Investitionskosten angesetzt werden. Nach § 9 SGB XI sind die Länder „für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“ verantwortlich. Hierfür kann durch Landesrecht auch eine finanzielle Förderung von Pflegeeinrichtungen vorgesehen werden. Ursprünglich war mit Einführung der Pflegeversicherung angedacht, dass die Länder hierfür die Einsparungen, welche ihnen im Bereich der Sozialhilfe daraus entstehen, nutzen. Der letzte Bericht des IGES-Instituts zur Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen durch die Bundesländer aus 2022 zeigt, dass sich bereits einige Bundesländer an den Investitionskosten von vollstationären Pflegeeinrichtungen beteiligen. Die Höhe der Investitionen variiert jedoch sehr stark, vielfach ist noch Luft nach oben. Bremen beteiligt sich derzeit nicht an den Investitionskosten von vollstationären Pflegeeinrichtungen.<br> Zukünftig sollten auch in Bremen die Möglichkeiten einer solchen Entlastung von Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen stärker ausgeschöpft werden. Gleichzeitig muss der Druck auf den Bund steigen, denn nur eine absolute Begrenzung der Eigenanteile wird langfristig zur Verbesserung der derzeitigen Situation führen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> 1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich im Bundesrat für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern zur Entlastung von Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen einzusetzen. Auf Bundesebene soll dabei eine Deckelung der Eigenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen fokussiert werden, im Gegenzug dazu sollen sich die Länder stärker an den betriebsnotwendigen Investitionskosten von vollstationären Pflegeeinrichtungen beteiligen;<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, aufbauend auf der Wohngeldreform im Bund und unter Einbeziehung des Magistrats Bremerhaven<br> a) bei Bezug von SGB-XII-Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen einmalig und fortan bei Antragsstellung regelhaft einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeldbezug zu prüfen und diesen gegebenenfalls sicherzustellen;<br> b) zeitnah eine flächendeckende Kampagne zum Wohngeld in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, die leicht verständlich Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und konkrete Ausfüllhilfen für die Beantragung umfasst und insbesondere auch Angehörige adressiert;<br> 3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, zur Umsetzung von Beschlusspunkt 1 nach Einigung von Bund und Ländern im Land Bremen eine Investitionskostenförderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis zur Höhe der Einsparungen einzuführen, die bei den Trägern der Sozialhilfe durch die Deckelung der Eigenanteile entstehen. Dabei soll eine Förderung fokussiert werden, welche sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen richtet (subjektbezogene Investitionskostenförderung);<br> 4. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen eines Jahres nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247921</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Apr 2024 18:58:00 +0200</pubDate>
                <title>Medizin und gesundheitliche Vorsorge verbessern – Forschungsdefizite zu Frauen und weiblichen Körpern aufholen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/medizin-und-gesundheitliche-vorsorge-verbessern-forschungsdefizite-zu-frauen-und-weib-lichen-koerpern-aufholen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ca. 1,80 m groß, ca. 75 kg schwer, männlich. Das sind die statistischen Eckdaten der Durchschnittsperson in Deutschland, auf Basis derer medizinische Forschung vorrangig betrieben wird. Ob Medikamentenwirkung, Erkennung von Herzinfarktsymptomen oder Vorsorge bei Stoffwechselerkrankungen: Der Fokus liegt auf dem männlichen Körper. Dabei werden Besonderheiten für Frauen und darüber hinaus auch für trans- und intergeschlechtliche Personen, die z. B. einen Uterus haben, vielfach übersehen oder missachtet, was teils gravierende Folgen hat. Fehldiagnosen, falsche Medikation und vermeidbare Todesfälle bei den Betroffenen sind die Folge. Während sich die Gesundheitsversorgung und die Vorsorge in Deutsch-land insgesamt immer weiter bessert, bleiben weibliche Körper in der Medizin, Pharmazie und Wissenschaft unterforscht. Das lässt sich ändern und muss geändert werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ca. 1,80 m groß, ca. 75 kg schwer, männlich. Das sind die statistischen Eckdaten der Durchschnittsperson in Deutschland, auf Basis derer medizinische Forschung vorrangig betrieben wird. Ob Medikamentenwirkung, Erkennung von Herzinfarktsymptomen oder Vorsorge bei Stoffwechselerkrankungen: Der Fokus liegt auf dem männlichen Körper. Dabei werden Besonderheiten für Frauen und darüber hinaus auch für trans- und intergeschlechtliche Personen, die z. B. einen Uterus haben, vielfach übersehen oder missachtet, was teils gravierende Folgen hat. Fehldiagnosen, falsche Medikation und vermeidbare Todesfälle bei den Betroffenen sind die Folge. Während sich die Gesundheitsversorgung und die Vorsorge in Deutsch-land insgesamt immer weiter bessert, bleiben weibliche Körper in der Medizin, Pharmazie und Wissenschaft unterforscht. Das lässt sich ändern und muss geändert werden.</p>
<p>Ein Grund für den Missstand ist eine Datenlücke, ein sogenannter Data Gap: Aus verzerrten Datensätzen, die eigentlich vorrangig den männlichen Körper beschreiben, folgen vermeintlich neutrale, faktisch aber verzerrte und diskriminierende Ergebnisse, die wiederum Vorsorge, Früherkennung und Symptombilder in der gesamten Gesundheitsversorgung prägen. Das betrifft teilweise auch Statistiken über Autounfälle und Bewegungsverhalten der Körper, denn erst seit 2023 gibt es beispielsweise weibliche Crashtestdummys in Autos – bislang enden Autounfälle für Frauen 17 Prozent häufiger tödlich. Aber auch ganz klassische Diagnostik ist betroffen von der Daten- und Aufmerksamkeitslücke: Bei Frauen und betroffenen queeren Menschen sind in vielen Krankheitsbildern die Symptome andere als bei Männern und außerdem weniger bekannt, was zu Behandlungsfehlern und langen Leidenswegen von Patientinnen führt. Auch Medikamente haben eine andere Wirkung oder müssen anders dosiert werden. Durch geschlechter- und gendersensible Medizin und die Förderung von Forschung, die explizit Frauen sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen in den Blick nimmt, kann das existierende Missverhältnis angegangen werden.</p>
<p>Besonderer Handlungsbedarf gilt dabei auch Krankheitsbildern, die nur Frauen sowie potenziell trans- und intergeschlechtliche Personen betreffen. Sie sind durchweg signifikant unterforscht. So ist beispielsweise Endometriose eine gynäkologische Erkrankung, deren Ursache bislang wissenschaftlich nicht geklärt ist und die bei 10 bis 15 Prozent aller Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter auftritt. Die Beschwerden gehen für die betroffenen Frauen und Mädchen mit erheblichen Einschränkungen im privaten und beruflichen Alltag sowie einer Beeinträchtigung der Lebensqualität einher. Trotz der hohen Zahl an Betroffenen, des chronischen Krankheitsverlaufs, der Schmerzsymptomatik und Problemen im Hinblick auf die Möglichkeit, schwanger zu werden, sind oft weder Ärzt:innen noch Patient:innen ausreichend über Endometriose aufgeklärt.</p>
<p>Um die Ursachenforschung für Endometriose und andere Krankheitsbilder, die vor allem oder ausschließlich Frauen und Menschen mit Uterus betreffen, voranzubringen, braucht es Finanzierung der Forschung, Bewusstseinsschärfung in der Gesellschaft sowie in der Ausbildung von Mediziner:innen und eine gesundheitliche Vorsorgearbeit die geschlechter- und gendersensibel ausgerichtet ist.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene für die Verstetigung und Ausweitung von Bundessubventionen für Forschungsprojekte und insbesondere interdisziplinäre Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen der Endometriose einzusetzen;<br> 2. sich für ein bundesweites Programm zur Aufklärung über Menstruationsbeschwerden und Endometriose einzusetzen und sich an diesem zu beteiligen;<br> 3. eine Auflistung zu erstellen, inwiefern bereits geschlechter- und gendersensible Forschung im Gesundheitswesen an Universitäten und Hochschulen im Land Bremen gefördert wird und zu prüfen welche weiteren Fördermöglichkeiten darüber hinaus etabliert werden können, um Forschung rund um Frauengesundheit zu fördern;<br> 4. in Forschungsförderprogrammen gezielt Grundlagenforschung zur Möglichkeit der Repräsentation von allen Geschlechtern in Daten und datengetriebenen Anwendungen zu fördern;<br> 5. die bei den Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich bestehenden Datensätze zu Gesundheit auf einen geschlechts- und genderspezifischen Bias hin zu prüfen und diesen durch die Erhebung zusätzlicher Daten zu korrigieren, wenn dies möglich ist;<br> 6. zu prüfen, inwieweit das Thema geschlechts- und gendersensible Gesundheit und insbesondere Endometriose auch Gegenstand von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte sein kann;<br> 7. gemeinsam mit der Ärztekammer Bremen zu prüfen, inwieweit das Thema Endometriose – entsprechend dem aktuellen Stand der Forschung – in Fort- und Weiterbildung für Ärzt:innen sowie weiteres medizinisches Fachpersonal angeboten wird und dieses Angebot gegebenenfalls (weiter) zu entwickeln;<br> 8. zu prüfen, inwieweit geschlechtersensible Medizin und gesundheitliche Vorsorge in der medizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärzt:innen und für weiteres Fachpersonal im Gesundheitswesen beinhaltet sind, und sich ggf. dafür einzusetzen, dass diese künftig berücksichtigt werden;<br> 9. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gesundheit</category>
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                <pubDate>Tue, 12 Mar 2024 10:24:40 +0100</pubDate>
                <title>Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für trans* Menschen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/kostenuebernahme-von-koerpermodifizierenden-massnahmen-fuer-trans-menschen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Trans* Menschen identifizieren sich nicht (vollständig) mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht. Es gibt trans* Menschen, welche sich als weiblich oder männlich (binär) identifizieren oder sich nicht eindeutig einer dieser beiden Geschlechtskategorien zuordnen (nicht-binär). Durch die gesellschaftlich konstruierte binäre Geschlechterordnung und damit verbundenen sozialen Rollenerwartungen erfahren trans* Menschen Diskriminierung in den unterschiedlichsten Bereichen, unter anderem auch im Gesundheitswesen. So kritisiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter anderem die hohen Zugangshürden zu körpermodifizierenden Maßnahmen und das geringe Mitspracherecht von trans* Menschen bei ihrer medizinischen Versorgung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Trans* Menschen identifizieren sich nicht (vollständig) mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht. Es gibt trans* Menschen, welche sich als weiblich oder männlich (binär) identifizieren oder sich nicht eindeutig einer dieser beiden Geschlechtskategorien zuordnen (nicht-binär). Durch die gesellschaftlich konstruierte binäre Geschlechterordnung und damit verbundenen sozialen Rollenerwartungen erfahren trans* Menschen Diskriminierung in den unterschiedlichsten Bereichen, unter anderem auch im Gesundheitswesen. So kritisiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter anderem die hohen Zugangshürden zu körpermodifizierenden Maßnahmen und das geringe Mitspracherecht von trans* Menschen bei ihrer medizinischen Versorgung.</p>
<p>Dies zeigt sich einmal mehr an dem kürzlich getroffenen Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19. Oktober 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R). In diesem Fall klagte eine nicht-binäre trans* Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie (Entfernung der Brust), nachdem die Krankenkasse sich weigerte, zu zahlen. Das Bundessozialgericht wies die Klage ab mit der Begründung, es handele sich bei einer solchen körpermodifizierenden Operation für nicht-binäre trans* Personen um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen bestehe erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Nutzen der Maßnahme feststellt und eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat</p>
<p>Wenngleich die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, lässt der veröffentlichte Terminbericht die Gefahr erkennen, dass auch für binäre trans* Personen zukünftig die Kosten für körpermodifizierende Operationen nicht mehr übernommen werden. Bisher hatten binäre trans* Personen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn infolge einer sozialmedizinischen Begutachtung durch den medizinischen Dienst ein positiver Entscheid ausgesprochen wurde. Für diese Begutachtung gibt es eine verbindliche Begutachtungsanleitung, welche sich an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes orientiert und Mindestanforderungen an Diagnostik und Behandlung formuliert. Durch die hohen Anforderungen der Begutachtungsanleitung war eine Kostenübernahme für körpermodifizierende Maßnahmen für trans* Personen bereits vor dem letzten Urteil des Bundessozialgerichts stark erschwert, obwohl die Notwendigkeit dieser Anforderungen wissenschaftlich nicht belegt ist.</p>
<p>Die aktuelle S3-Leitlinie "Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit" der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) empfiehlt auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Empfehlungen eine Abkehr von diesen hohen Zugangshürden. Stattdessen sollen Entscheidungen über die Notwendigkeit und die Reihenfolge von Behandlungsschritten zwischen der trans* Person (hier sind auch explizit nicht-binäre trans* Personen einbezogen) und den Behandelnden gemeinsam getroffen werden. Darin sieht das Bundessozialgericht nun ebenfalls einen neuen Behandlungsansatz, so dass auch hier eine Empfehlung des G-BA notwendig wäre. Diese Empfehlung müsste ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen jedoch auf der überkommenen rechtlichen Konstruktion einer Krankheit im Sinne des § 27 Absatz 1 SGB&nbsp;V über den durch eine Geschlechtsinkongruenz bzw. eine Geschlechtsdysphorie erzeugten behandlungsbedürftigen Leidensdruck beruhen. Dieses Konstrukt dürfte aber weder dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen noch ist er mit dem Stand der gesellschaftlichen Diskussion vereinbar. Daher erscheint eine gesetzliche Regelung erforderlich, die einen klaren Anspruch auf notwendige geschlechtsangleichende bzw. körpermodifizierende medizinische Maßnahmen vorsieht.</p>
<p>In diesem Kontext trägt das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 leider nicht dazu bei, die Rechte von trans* Menschen zu stärken und sie vor systematischer Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung zu schützen. Stattdessen spricht das Gericht im Hinblick auf körpermodifizierende Maßnahmen von „irreversiblen Fehlentscheidungen“, vor denen Betroffene geschützt werden müssten. Dies spiegelt möglicherweise eine bevormundende und paternalistische Sichtweise auf trans* Personen wider, die nicht dem aktuellen wissenschaftlichen und juristischen Stand entspricht. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart, körpermodifizierende Behandlungen von den Krankenkassen bezahlen zu lassen. Im Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz wurde dieses Thema allerdings ausgespart.</p>
<p>Es wird Zeit, dass in Deutschland endlich eine diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für trans* Menschen sichergestellt wird, die darauf ausgelegt ist, Leiden von trans* Personen zu verhindern oder zu reduzieren, die Transition, wenn gewünscht, bedürfnisorientiert zu begleiten und die Selbstbestimmung von trans* Menschen zu fördern.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p><ol> 	<li>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die transitionsspezifische Versorgung im SGB V zu verankern und für die Formulierung externe Expertise durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Verbände einzuholen.</li> 	<li>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, auf die Anpassung der Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes hinzuwirken. Im Rahmen der Anpassung sollen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu geschlechtlicher Vielfalt (unter anderem die ICD 11, die S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ und die „Standards of Care. Version 8“ der WPATH 2022) sowie die derzeitige Rechtslage berücksichtigt werden. Bei der Überarbeitung sollen Rechtsexpert*innen, Vertreter*innen der AWMF sowie Betroffenenverbände und zivilgesellschaftliche Akteur*innen (bspw. der Bundesverband Trans* e. V.) maßgeblich beteiligt werden.</li> </ol><p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Kai Wargalla, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellungspolitik</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-247818</guid>
                <pubDate>Mon, 11 Mar 2024 11:14:52 +0100</pubDate>
                <title>Transformation braucht Mitbestimmung – Betriebsverfassungsgesetz reformieren</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/transformation-braucht-mitbestimmung-betriebsverfassungsgesetz-reformieren/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betriebsräte und deren Mitglieder sind ein Grundpfeiler in der Gestaltung von guter Arbeit und nehmen kontinuierlich Einfluss, um die Arbeitsbedingungen ihrer Kolleg*innen zu verbessern. Gleichzeitig ist die betriebliche Mitbestimmung ein wichtiger Baustein der demokratischen Gesellschaft: In aktiv gelebten Mitbestimmungskulturen wird demokratische Teilhabe gelernt und gelebt und sich traditionell gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus und für eine vielfältige und integrative Gesellschaft engagiert. Die Betriebe sind Orte der Gemeinsamkeit und der Integration. Basis hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1952, welches in den vergangenen 70 Jahren von denjenigen Regierungen, die sich aus politischer und gesellschaftlicher Überzeugung für eine aktive Mitbestimmung in den Betrieben eingesetzt haben, immer wieder aktualisiert und reformiert wurde.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Betriebsräte und deren Mitglieder sind ein Grundpfeiler in der Gestaltung von guter Arbeit und nehmen kontinuierlich Einfluss, um die Arbeitsbedingungen ihrer Kolleg*innen zu verbessern. Gleichzeitig ist die betriebliche Mitbestimmung ein wichtiger Baustein der demokratischen Gesellschaft: In aktiv gelebten Mitbestimmungskulturen wird demokratische Teilhabe gelernt und gelebt und sich traditionell gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus und für eine vielfältige und integrative Gesellschaft engagiert. Die Betriebe sind Orte der Gemeinsamkeit und der Integration. Basis hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1952, welches in den vergangenen 70&nbsp;Jahren von denjenigen Regierungen, die sich aus politischer und gesellschaftlicher Überzeugung für eine aktive Mitbestimmung in den Betrieben eingesetzt haben, immer wieder aktualisiert und reformiert wurde.</p>
<p>Die Arbeitswelt hat sich allerdings währenddessen grundlegend gewandelt und ihr stehen weitere Änderungen bevor. Ob demografischer Wandel, Digitalisierung, die Transformation der Wirtschaft auf sozial-ökologischer Basis oder das Aufkommen einer Plattformökonomie – viele in der heutigen Arbeitswelt relevante Aufgaben werden im Betriebsverfassungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreichend berücksichtigt. Zum Beispiel enden Unternehmen nicht mehr am Werkszaun. Der „Betriebsbegriff“ ist neu und umfassender zu fassen. Hinzu kommt auch das wichtige Ziel, Geschlechtergleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Darüber hinaus arbeiten immer mehr Menschen in multinationalen Konzernen, in denen Mitbestimmung mit der aktuellen rechtlichen Grundlage schwierig durchzusetzen ist.</p>
<p>Unternehmen und Betriebe können die neuen Herausforderungen nur erfolgreich bestehen, wenn die Beschäftigten in den Veränderungsprozess eingebunden werden und die Weichen für wesentliche Zukunftsentscheidungen gemeinsam gestellt werden. Die erfolgreiche Bewältigung von Innovation und Veränderung setzt Vertrauen, Teilhabe und soziale Sicherheit voraus, die nur mit und nicht gegen die Beschäftigten erreicht werden kann. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 war ein wichtiger Schritt, um die Betriebsverfassung auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dies kann aber nur der Anfang gewesen sein. Wir wollen eine große Reform der Betriebsverfassung und den Betriebsräten bessere Bedingungen für ihre Arbeit, mehr Schutz und umfassendere Mitbestimmungsrechte geben. Dazu gehört auch, die Arbeit der Betriebsrät*innen als Arbeit anzuerkennen und nicht als „Ehrenamt“ klein zu halten.</p>
<p>Im vorletzten Jahr, zum 50.&nbsp;Jahrestag der letzten grundlegenden Reform des Gesetzes, hat der DGB einen Entwurf vorgestellt, mit dem Betriebsräten die notwendigen rechtlichen Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Arbeitswelt von heute und von morgen mitzugestalten. Dies ist eine gute, gemeinsam von vielen Expert*innen erstellte Grundlage für die notwendige Modernisierung des BetrVG. Auf Basis dieser Grundlage ist eine Reform des BetrVG umzusetzen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert daher den Senat auf, sich zeitnah im Bundesrat und möglichst gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür einzusetzen, dass</p><ol> 	<li>das Betriebsverfassungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode reformiert wird;</li> 	<li>dabei der Vorschlag des DGB und dessen Mitgliedsgewerkschaften einbezogen wird (Betriebliche Mitbestimmung für das 21.&nbsp;Jahrhundert. Gesetzesentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz: 2022), wobei insbesondere folgende Forderungen Beachtung finden sollen: 	<ul> 		<li>ein umfassender Kündigungsschutz im Prozess der Betriebsratsgründung,</li> 		<li>die Einstufung einer Behinderung der demokratischen Mitbestimmung als Offizialdelikt,</li> 		<li>weitere Anpassungen an die Digitalisierung der Arbeitswelt durch ein generelles Recht auf Hinzuziehung von externen Sachverständigen, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe und Nutzungsmöglichkeiten betrieblicher Kommunikationswege sowie der technischen Ausstattung des Arbeitsgebers, Mitbestimmung auch bei der Einführung von mobiler Arbeit und Verbesserungen beim Datenschutz der Beschäftigten,</li> 		<li>die Bildung von Umwelt- und Gleichstellungsausschüssen,</li> 		<li>ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei allen Fragen der quantitativen und qualitativen Personalplanung und Personalbemessung,</li> 		<li>ein generelles Initiativ- und Mitbestimmungsrecht mit zwingendem Einigungserfordernis bei Fragen der Weiterbildung,</li> 		<li>eine erweiterte Mitbestimmung beim Thema Künstliche Intelligenz: von der Planung über Rahmenfestlegungen bis zu einzelnen Maßnahmen,</li> 		<li>Erweiterung des Geltungsbereiches der Mitbestimmung um arbeitnehmerähnliche Personen und Dienst- und Werkverträge;</li> 	</ul> 	</li> 	<li>die Beteiligung von Betriebsratsmitgliedern verschiedener Branchen hierbei gewährleistet wird.</li> </ol><p>Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Arbeit</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-250986</guid>
                <pubDate>Wed, 06 Mar 2024 16:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Make it in Bremen! Mit dem Welcome Center in die berufliche Zukunft starten</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/make-it-in-bremen-mit-dem-welcome-center-in-die-berufliche-zukunft-starten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Fachkräfte erhalten und verbessern die Innovationsfähigkeit des Standortes, tragen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei und sind unabdingbarer Bestandteil eines funktionierenden Sozialstaats. Die Absicherung des Fachkräftebedarfs ist daher von größter Bedeutung und eine wichtige Grundlage für eine gute Entwicklung des Bundeslandes Bremen in den kommenden Jahren. Um dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen, sind wir sowohl auf die Mobilisierung, Unterstützung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte, als auch auf weitere Zuwanderung angewiesen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Fachkräfte erhalten und verbessern die Innovationsfähigkeit des Standortes, tragen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei und sind unabdingbarer Bestandteil eines funktionierenden Sozialstaats. Die Absicherung des Fachkräftebedarfs ist daher von größter Bedeutung und eine wichtige Grundlage für eine gute Entwicklung des Bundeslandes Bremen in den kommenden Jahren. Um dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen, sind wir sowohl auf die Mobilisierung, Unterstützung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte, als auch auf weitere Zuwanderung angewiesen.</p>
<p>Dafür ist es essenziell, Zuwander:innen eine schnellere und dauerhafte Integration auch in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gerade für zugewanderte oder geflüchtete Menschen ist das Erlernen oder Ausüben einer Berufstätigkeit ein zentraler Aspekt, um an der Gesellschaft teilzuhaben und sie mitzugestalten – und daher ein häufig geäußertes Anliegen und Gegenstand vieler Bemühungen der Zugewanderten. Denn eine Berufstätigkeit sichert nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit und bietet so die Grundlage für Selbstverwirklichung, sondern auch für soziale und kulturelle Teilhabe und damit ein Zugehörigkeitsgefühl.</p>
<p>Klar ist: Die schnellere und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfordert Anstrengungen beim Bund, den Ländern und auf der kommunalen Ebene. Die Bundesregierung hat mit dem neuen Fachkräfte-einwanderungsgesetz (FEG) den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Mit dem Chancenaufenthaltsrecht erhalten seit Beginn dieses Jahres zudem ein Teil der langjährig Geduldeten die Möglichkeit, ein dauerhaftes Bleiberecht und damit endlich eine echte Perspektive in Deutschland zu bekommen – auch als potenzielle Fachkraft. Im Bund wurden damit erste wichtige Weichenstellungen für Verbesserungen in der Migrations- und Integrationspolitik getätigt.</p>
<p>In Bremen und Bremerhaven wiederum wird es nicht zuletzt darum gehen, alle behördlichen Vorgänge vom Ankommen über die Qualifizierung und/oder Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bis zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration sichtbarer zu machen. Um den sich ständig ändernden Anforderungen von Zuwanderung gerecht zu werden, ein ausreichendes Angebot bereit zu stellen und die Akteure gut zu vernetzen, bedarf es der Einrichtung neuer Welcome Center in Anlehnung an das Hamburger Modell, das als zentrale digitale und örtliche Anlaufstelle bei allen Anliegen rund um die berufliche Integration für alle Zugewanderten und Zuwanderungsinteressierten fungiert und auch Geflüchteten bereits während ihres aufenthaltsrechtlichen Verfahrens in Bremen bei der Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme beratend zur Seite stehen kann. Die Welcome Center müssen Behörden- und Akteurs übergreifend organisiert sein und auf Informationen, Beratung und Serviceleistungen zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Beruf und Arbeitsmarktintegration, Sprache sowie Leben und Wohnen in Bremen und Bremerhaven hinweisen. Ziel ist es, einen leicht zugänglichen und bedarfsgerechten „One-Stop-Shop Service“ aus einer Hand zu schaffen, der die berufliche Integration beschleunigt und erleichtert. Auch Unternehmen, die zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte suchen oder diese im Ausland gewinnen wollen, sollen sich für Unterstützung an die Welcome Center wenden können.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sechs Monate nach Beschlussfassung in den staatlichen Deputationen für Arbeit sowie Soziales, Jugend und Integration ein Konzept vorzulegen, welches auf einer Bestandsaufnahme und Analyse von relevanten behördlichen Verfahren beruht, mit Akteur:innen im Bereich der beruflichen Integration von Zugewanderten, Geflüchteten und Zuwanderungsinteressierten erarbeitet wurde und bestehende Angebote berücksichtigt. Das Konzept soll einen Zeitplan beinhalten und die finanziellen Bedarfe der einzelnen Säulen und Zeitskalen abbilden. Über den Fortschritt des Projekts soll regelmäßig in den genannten Deputationen berichtet werden;<br> 2. in einem zweiten Schritt Welcome Center nach Maßgabe des Konzepts einzurichten. Diese sollen zum einen als digitales Informationsportal in enger Verknüpfung mit den Webseiten „Welcome to Bremen/Bremerhaven“ und „make-it-in-Germany.de“ aufgebaut werden. Zum anderen sollen die Welcome Center als zentral gelegene örtliche Anlaufstelle mit Lotsenfunktion in Bremen mit Außenstellen in Bremen-Nord und Bremerhaven etabliert werden;<br> 3. die Welcome Center dabei als zentrale Anlaufstellen bei allen Anliegen rund um die berufliche Integration von Zugewanderten und Geflüchteten einzurichten und fungieren zu lassen. Insbesondere sollen die Welcome Center bei Anliegen zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Beruf und Karriere, Spracherwerb sowie Leben und Wohnen im Land Bremen mehrsprachige Informationen und Beratung sowie Dienstleistungen oder Weitervermittlungen mit dem Ziel anbieten, die beratenen Personen zügig und dauerhaft in gute Beschäftigung im Land Bremen zu führen;<br> 4. die Welcome Center dabei als ressort-, akteurs- und angebotsübergreifende Organisationsstruktur aufzubauen, in denen ein vorgelagertes Welcome Desk eine Lotsenfunktion übernimmt. Organisatorisch sind unter anderem die zuständigen Senatsressorts, der Magistrat Bremerhaven, das Migrationsamt, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Bremen, der Willkommensservice der WFB Wirtschaftsförderung Bremen, die Landesagentur für berufliche Weiterbildung, die Arbeitnehmerkammer (IQ-Netzwerk), die Bremer Volkshochschule und das afz – Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen einzubinden.</p>
<p>Valentina Tuchel, Kevin Lenkeit, Basem Khan, Katharina Kähler, Volker Stahmann, Ute Reimers-Bruns, Recai Aytas, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Cindi Tuncel, Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Tuncel</category><category>Arbeit</category><category>Migration &amp; Integration</category>
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            <item>
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                <pubDate>Sun, 10 Dec 2023 17:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern, pflegende Angehörige unterstützen, gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/versorgung-von-menschen-mit-demenz-verbessern-pflegende-angehoerige-unterstuetzen-gesellschaftliche-akzeptanz-erhoehen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, DIE LINKE und der CDU: Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass wir immer älter werden. Gleichzeitig steigt damit in unserer Gesellschaft das individuelle Risiko, an Demenz zu erkranken. Demenz ist eine Krankheit, die individuell unterschiedlich verläuft. In vielen Fällen schreitet sie nur langsam voran und gibt den betroffenen Menschen noch lange die Möglichkeit, aktive Mitglieder unserer Gesellschaft zu sein. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass wir immer älter werden. Gleichzeitig steigt damit in unserer Gesellschaft das individuelle Risiko, an Demenz zu erkranken. Demenz ist eine Krankheit, die individuell unterschiedlich verläuft. In vielen Fällen schreitet sie nur langsam voran und gibt den betroffenen Menschen noch lange die Möglichkeit, aktive Mitglieder unserer Gesellschaft zu sein. Hierfür sind gute Beratung und Empathie und Respekt im sozialen Umfeld von zentraler Bedeutung. Daneben sind gute medizinische Versorgung und pflegerische Betreuung zentral, um die Selbstständigkeit zu erhalten, wenn die Krankheit fortschreitet. Es ist wichtig, dass Menschen mit Demenz in der Mitte der Gesellschaft bleiben und ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen können. Die Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ist eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.</p>
<p>Tabuisierung von Demenz darf es nicht geben. Wir müssen mehr über Demenz erfahren. Wir müssen mehr über Demenz reden. Wir müssen mehr Verständnis für Demenz entwickeln, um besser helfen zu können. Fast alle Pflegebedürftigen wollen so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Auch Menschen mit einer schweren Demenzerkrankung werden in Bremen und Bremerhaven überwiegend zu Hause gepflegt. Die pflegenden Angehörigen sind gerade bei dieser Krankheit so enorm wichtig. Aber sie wissen auch: Nicht immer sind Krisensituatio-nen vermeidbar, vor allem wenn es an Unterstützung im pflegerischen Alltag mangelt.</p>
<p>Nach einer Hochschätzung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft lebten 2021 rund 13.600 Menschen mit einer Demenzerkrankung im Alter ab dem 65. Lebensjahr im Land Bremen. Dazu dürften ca. 780 jüngere Betroffene mit einer Demenzerkrankung kommen. Deren Zahl wird zunehmen. Ein gravierender Anstieg der Gesamtzahl wird in Bremen bis 2030 jedoch nicht erwartet. Neben der Pflege zu Hause gibt es im Land Bremen fünf spezialisierte statio-näre Pflegeeinrichtungen mit 366 Plätzen. Die überwiegende Mehrheit der Menschen mit einer schweren Demenzerkrankung wird zu Hause oder in anderen Pflegeeinrichtungen, teils in separaten Wohnbereichen gepflegt.</p>
<p>In der Stadt Bremen koordiniert die Demenz Informations- und Koordinierungsstelle (DIKS) die Beratung und Unterstützung von An- und Zugehörigen, die Menschen mit einer Demenzerkrankung unterstützen oder pflegen. Die DIKS erhält dafür eine institutionelle Förderung, die sukzessive angepasst worden ist. In Bremerhaven gibt es die koordinierende Funktion der DIKS nicht. Die DIKS ist auch keine Landesfachstelle im Sinne der Nationalen Demenzstrategie.</p>
<p>Bremen und Bremerhaven setzen in ihren Angeboten auf ein kleinräumiges und quartiersnahes Versorgungssetting. Das Angebot ist engagiert, vielfältig und innovativ. In einigen Bereichen ist es noch ausbaufähig. So gibt es für jüngere Menschen mit einer Demenzerkrankung als Angebot bislang nur eine Tagespflege in der Überseestadt. Zudem erhalten nicht alle Menschen mit einer Demenzerkrankung auf Grund von kulturellen und sprachlichen Barrieren eine für sie adäquate Unterstützung.</p>
<p>Für pflegende Angehörige besteht ein vielfältiges Angebot. Es besteht die Möglichkeit zur stunden- und tageweisen Verhinderungspflege, zur Tages- und Nachtpflege sowie zur Kurzzeitpflege. Diese Angebote sind nicht immer ausreichend, so schätzt das Gesundheitsamt Bremerhaven zum Beispiel die bestehenden Angebote der Verhinderungspflege weder als ausreichend noch bedarfsgerecht ein. Es gibt Selbsthilfegruppen, Vorsorge- und Rehabilitati-onsmaßnahmen, die jedoch oft nicht hinreichend bekannt und in Anspruch genommen werden. Eine aufsuchende Beratung könnte da Hürden überwinden helfen.<br> Bei drohenden Krisen benötigen Menschen mit einer Demenzerkrankung und pflegende Angehörige schnell unbürokratische Hilfe durch einen qualifizierten Krisendienst, der aufsuchend tätig ist und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Gerade für Notfallsituationen ist zudem eine jederzeit aktuelle Übersicht über ambulante und stationäre Pflegekapazitäten wichtig. Hierfür gibt es in Bremen zwar seit 2022 ein Pflegeportal, das bisher aber auf rein freiwilliger Basis befüllt wird und nicht unbedingt die benötigten tagesaktuellen Informationen liefert.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. im kommenden Jahr eine landesweite Kampagne in der Woche um den Welt-Alzheimertag am 21. September zu organisieren, die über Demenz aufklärt, für gesellschaftliche Akzeptanz wirbt und auf Beratungs- und Hilfsangebote hinweist;<br> 2. die bestehenden Beratungsangebote zum Thema Demenz im Land Bremen ab-zusichern und Bedarfe und Möglichkeiten eines wohnortnahen Ausbaus zu prüfen;<br> 3. gemeinsam mit der DIKS e.V. und dem Magistrat zu beraten, wie auch in Bremerhaven ein Beratungs-, Informations- und Vernetzungsangebot zum Thema Demenz etabliert werden kann und in diesem Rahmen auch die Einrichtung einer Landesstelle für Demenz zu prüfen;<br> 4. auf eine gute kleinräumige Datenlage hinsichtlich Zahl und Art von Demenzerkrankungen hinzuwirken, um passgenaue und wohnortnahe Beratungs- und Hilfsangebote gewährleisten zu können;<br> 5. eine Meldepflicht für tagesaktuelle Kapazitätsangaben im Bremer Pflegeportal zu schaffen, damit insbesondere in Krisensituationen schnell eine geeignete Einrichtung gefunden werden kann;<br> 6. die Informationen über Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige zu intensivieren und zu prüfen, inwieweit aufsuchende Angebote dabei helfen können;<br> 7. auf einen bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten der Verhinderungs-, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege im Land Bremen hinzuwirken;<br> 8. den Ausbau des Krisendienstes des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu einem 24/7-Krisendienst in Steuerungsverantwortung des ÖGD konzeptionell vorzubereiten;<br> 9. adäquate Unterstützungs- und Beratungsangebote für jüngere Menschen mit einer Demenzerkrankung sowie für Betroffene mit kulturellen und sprachlichen Barrieren zu entwickeln;<br> 10. die nach §§ 23 und 24 des Bremischen Krankenhausgesetzes zu erstellenden Behandlungskonzepte für Patient*innen mit Demenzerkrankung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsberichte auf Verbesserungspotenziale hinsichtlich einer demenzsensiblen Krankenhausversorgung zu überprüfen;<br> 11. bei der Gestaltung von Angeboten der Gesundheitsprävention sowie bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht ein besonderes Augenmerk auf wirksame Maß-nahmen sowohl der Verhältnis- als auch der Verhaltensprävention von Demenzerkrankungen zu legen;<br> 12. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen sechs Monate nach Beschlussfassung und danach fortlaufend über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Rainer Bensch, Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Tegeler</category><category>Gesundheit</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-247175</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Nov 2023 20:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/beflaggung-der-bremischen-buergerschaft-zum-internationalen-tag-gegen-gewalt-an-frauen-2/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, der CDU und der FDP: Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (auch: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) wird jährlich als weltweiter Aktionstag am 25. November begangen. Der Gedenktag setzt ein Zeichen gegen Diskriminierung sowie jegliche Form von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Häusliche Gewalt steigt seit Jahren kontinuierlich an – im vergangenen Jahr wurden laut Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) 8,5 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr registriert. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 80,1 Prozent Frauen, die Täter zu 78,3 Prozent Männer.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (auch: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) wird jährlich als weltweiter Aktionstag am 25. November begangen. Der Gedenktag setzt ein Zeichen gegen Diskriminierung sowie jegliche Form von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Häusliche Gewalt steigt seit Jahren kontinuierlich an – im vergangenen Jahr wurden laut Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) 8,5 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr registriert. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 80,1 Prozent Frauen, die Täter zu 78,3 Prozent Männer. In Deutschland werden in jeder Stunde mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, beinahe jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten und jeden dritten Tag führt ein versuchtes Tötungsdelikt tatsächlich zum Tod der Frau. In Bremen ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik die Zahl der registrierten Fälle häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen: von 3.164 registrierten Fällen 2021, auf 2.776 Betroffene im vergangenen Jahr. Allerdings ist die Zahl der Opfer von Vergewaltigungen, sexuellen Nötigung beziehungsweise Übergriffen in diesem Zeitraum in Bremen von 128 auf 156 Fälle gestiegen – das dritte Jahr in Folge.</p>
<p>In vielen deutschen Städten wird am 25. November mit vielfältigen Aktionen auf Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht und an öffentlichen Gebäuden eine Flagge gehisst. Aus diesem Grund hat die Bürgerschaft im November 2019 einen Beschluss gefasst (Drs. 20/127), der die Entwicklung einer solchen Flagge zum Ziel hat und folgende Kernaussage vermittelt: „Wir ächten jede Form von Gewalt und wir bieten Betroffenen in Bremen und Bremerhaven Schutz.“ An der Bremischen Bürgerschaft soll als Zeichen der Solidarität künftig eine Flagge gehisst werden, die optisch dem Berliner Vorbild folgt.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Gemäß § 87 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft beschließt die Bürgerschaft (Landtag), dass an der Bremischen Bürgerschaft in der 21. Legislaturperiode jeweils am 25. November die durch die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zur Verfügung gestellte Flagge „Bremen sagt Nein zu Gewalt gegen Frauen“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gehisst wird.</p>
<p>Selin Ece Arpaz, Katharina Kähler, Anja Schiemann, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU<br> Hauke Hilz, Thore Schäck und die Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-246188</guid>
                <pubDate>Tue, 10 Oct 2023 21:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Erneute Einrichtung des Queerpolitischen Beirats des Landes Bremen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/erneute-einrichtung-des-queerpolitischen-beirats-des-landes-bremen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am 23. Januar 2014 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie beschlossen. Der daraufhin im Frühjahr 2015 vorgelegte Aktionsplan (Drucksache 18/1738) benennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die einen konkreten Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen, sowie queeren Menschen leisten sollen. Einen ersten Umsetzungsbericht zu diesem Aktionsplan hat der Senat im Februar 2018 vor-gelegt (Drucksache 19/1552). Der zweite Umsetzungsbericht wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. Januar 2014 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie beschlossen. Der daraufhin im Frühjahr 2015 vorgelegte Aktionsplan (Drucksache 18/1738) benennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die einen konkreten Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen, sowie queeren Menschen leisten sollen. Einen ersten Umsetzungsbericht zu diesem Aktionsplan hat der Senat im Februar 2018 vorgelegt (Drucksache 19/1552). Der zweite Umsetzungsbericht wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.</p>
<p>Zur Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans beschloss die Bürgerschaft im September 2019 die Einrichtung eines Queerpolitischen Beirats, der sich anschließend konstituierte und seitdem in der Regel einmal pro Quartal tagte. Auf diese Weise konnten eine Reihe von Maßnahmen des Landesaktionsplans auf den Prüfstand gestellt und vorangetrieben werden.</p>
<p>Auch in der 21. Wahlperiode soll die ressortübergreifende Umsetzung des Landesaktionsplans forciert und weitere Maßnahmen zur Unterstützung queeren Lebens realisiert werden. Perspektivisch sollen die Belange queerer Menschen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden und alle Ressorts Queerkompetenz aufgebaut haben. Bremen ist hier in den letzten Jahren einen großen Schritt vorangekommen, aber es gibt immer noch viel zu tun: Die wichtige Arbeit der Beratungsstellen muss weiterhin sichergestellt werden. Sie bieten psychosoziale Unterstützung in vielen Lebenslagen und bei unterschiedlichen Problemen, sei es in Schule, Job, Familie oder mit rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Versorgungslage für queere Menschen und Familien im Gesundheitsbereich muss verbessert werden, um dem erheblichen Bedarf queersensiblen Umgangs in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Queerfeindliche Hetze und Gewalt muss noch effektiver bekämpft werden, so dass queere Menschen in Bremen sicher leben können. Damit Schulen für queere Schüler*innen ein sichererer Ort werden und Lehrkräfte Queerkompetenz aufbauen können, muss die Schulaufklärung über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erweitert und Schulen die Möglichkeit gegeben werden sich zu „Schulen der Vielfalt“ zu entwickeln. Die queerfeindliche Verfolgung im Nationalsozialismus und die Geschichte queerer Widerstandskämpfe soll präsenter werden, im Schulunter-richt und im Stadtbild. Die spezifischen Bedarfe queerer Menschen müssen in allen Bereichen berücksichtigt werden – für queere Menschen mit Behinderung besteht insbesondere im Erwerbsleben und in Werkstätten Nachholbedarf; queere Senior*innen brauchen queersensible Wohnmöglichkeiten, Betreuung und Pflege; queere Geflüchtete brauchen sichere Unterkünfte; queere Menschen in Sportvereinen müssen ohne Diskriminierung aktiv sein können.</p>
<p>Um all diese Anforderungen und Maßnahmen gebündelt weiter bearbeiten zu können und ihnen ressortübergreifend die notwendige Aufmerksamkeit zu garantieren, ist vorgesehen, den Landesaktionsplan nach zehn Jahren neu aufzulegen und zusätzlich zur eingerichteten queerpolitischen Koordination im Senat, in jedem Ressort eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Landesaktionsplans zu benennen.</p>
<p>Dementsprechend sollte die parlamentarische Begleitung auch in der Zukunft nicht nur in den jeweils zuständigen Deputationen und Ausschüssen erfolgen, sondern darüber hinaus durch ein beratendes Fachgremium, das der Bürgerschaft regelmäßig Bericht erstattet. Das Gremium soll aus queerpolitischen Akteur*innen der Zivilgesellschaft als stimmberechtigte Mitglie-der sowie Mitgliedern der Bürgerschaft als nicht-stimmberechtigte Mitglieder bestehen.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, auch in der 21. Wahlperiode einen Queerpolitischen Beirat des Landes Bremen einzurichten.<br> 2. Der Beirat soll mindestens vier Mal im Kalenderjahr tagen und hat die Aufgabe, die Umsetzung des Landesaktionsplans und der weiteren queerpolitischen Vorhaben und Maßnahmen, sowie die queerpolitische Koordination des Senats und die jeweils Zuständigen in den Ressorts in der 21. Wahlperiode zu begleiten und der Bürgerschaft (Landtag) alle zwei Jahre über seine Arbeit Bericht zu erstatten. Der Queerpolitische Beirat soll insbesondere in den Punkten der Benennung von weiteren Mitgliedern, dem Stimmrecht der Mitglieder und der Aufwandsentschädigung analog zum Landesteilhabebeirat gestaltet werden.<br> 3. Der Beirat soll sich aus stimmberechtigen und nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Stimmberechtigte Mitglieder sollen Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher queerpolitischer Initiativen aus Bremen und Bremerhaven sein. Hierzu sollen das Rat&amp;Tat-Zentrum für queeres Leben e.V., Trans-Recht e. V., der Verein Intersexuelle Menschen e. V., CSD Bremen e.V., das Team Behinderte bei Queer Cities e.V., belladonna e.V., Queeraspora, sowie zu benennende Vertreter*innen von Initiativen aus Bremerhaven eingeladen werden. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sollen Fachpolitiker*innen aus der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), sowie eine von der Stadtgemeinde Bremerhaven benannte Vertretung sein. Die Geschäftsführung soll bei dem zuständigen Mitglied des Senats liegen. Alle anderen Ressorts benennen jeweils eine Vertretung für den Beirat als ständige Gäste.</p>
<p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-236659</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Mar 2023 23:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Verantwortungsvoll und gemeinsam eine Grundlage für eine sachgerechte, ethisch verantwortliche und rechtssichere Anwendung von nicht-invasiven Pränataltests schaffen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/verantwortungsvoll-und-gemeinsam-eine-grundlage-fuer-eine-sachgerechte-ethisch-verantwortliche-und-rechtssichere-anwendung-von-nicht-invasiven-praenataltests-schaffen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP: Eine erwünschte Schwangerschaft ist ein wundervolles Ereignis. Doch mit der guten Nachricht werden gleichzeitig oft auch Sorgen, vor allem bei der schwangeren Person geweckt. Schaffe ich das alles, wird alles gut gehen? Was, wenn das Kind nicht gesund ist oder eine Behinderung hat? Wie käme ich, wie käme mein Umfeld damit klar?</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Eine erwünschte Schwangerschaft ist ein wundervolles Ereignis. Doch mit der guten Nachricht werden gleichzeitig oft auch Sorgen, vor allem bei der schwangeren Person geweckt. Schaffe ich das alles, wird alles gut gehen? Was, wenn das Kind nicht gesund ist oder eine Behinderung hat? Wie käme ich, wie käme mein Umfeld damit klar?</p>
<p>Um bereits vor der Geburt mögliche Krankheiten oder Behinderungen des Kindes zu identifi-zieren, bestehen derzeit verschiedene Möglichkeiten der vorgeburtlichen Vorsorgeuntersuchung. Neben bekannten und akzeptierten Untersuchungen wie zum Beispiel der Ultraschalluntersuchung, die teilweise als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) mit Zuzahlungen verbunden ist, ist neben invasiver Pränataldiagnostik auch ein sogenannter nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) auf Chromosomen-Abweichungen möglich. Mit ihm kann mittels einer Blutprobe das Risiko für Trisomie 13 und 18 und Trisomie 21, letzteres auch bekannt als Down-Syndrom, bereits früh in der Schwangerschaft bestimmt werden. Im Juli 2022 ist der NIPT durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Kassenleistung zugelassen worden.</p>
<p>Voraussetzung für die Kostenübernahme des Tests durch die Krankenkassen ist, dass Schwangere gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zur Überzeugung kommen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Allerdings bemängelt u.A. der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e.V. eine unzureichende Informationsgrundlage in der Mutterschaftsrichtlinie für Ärzt:innen und in der Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik für Schwangere. In der Konsequenz besteht somit zum einen Unsicherheit darüber, wann der Test zur Anwendung kommen sollte. Darin begründet sich die Sorge, dass Gynäkolog:innen den Test eher zu oft als zu selten empfehlen, um sich rechtlich abzusichern.</p>
<p>Zum anderen besteht Unsicherheit darüber, inwieweit die Aussagekraft des Testergebnisses bezüglich des tatsächlichen Vorliegens einer Trisomie in der Praxis richtig verstanden wird. Beim NIPT handelt es sich um ein Suchverfahren und nicht um ein Diagnoseverfahren. Das Ergebnis des NIPT ist eine Wahrscheinlichkeitsangabe, keine gesicherte Diagnose. Ist das Ergebnis negativ, kann eine Trisomie mit großer Sicherheit (über 99 Prozent) ausgeschlossen werden. Aber gerade bei jüngeren Schwangeren tritt die Option eines falsch-positiven Testergebnisses häufiger auf und bedarf einer zusätzlichen diagnostischen Abklärung. Da der NIPT von den Hersteller:innen jedoch als sicher beworben wird, ist zu befürchten, dass Schwangere und werdende Eltern ein auffälliges Ergebnis bereits als Diagnose über ihr werdendes Kind verstehen und einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenregelung erwägen.</p>
<p>In Bremen haben der Landesbehindertenbeauftragte, die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und der „Bremer Weg“, ein Netzwerk aus Fachärzt:innen, Schwangerenberatungsstellen und Kliniken, die Einführung des NIPT als Kassenleistung fachkritisch verfolgt und vorläufige Beobachtungen zusammengetragen. Demnach konnten sie in Bremen u.A. eine Zunahme von risikoreicheren invasiven pränataldiagnostischen Untersuchungen zur Abklärung eines positiven NIPT-Befunds und eine 30 Prozent Quote von falsch-positiven NIPT-Befunden feststellen. Zudem beobachten sie, dass der NIPT neuerdings im Alltag der Schwangerenberatungsstellen eine größere Rolle spielt, da er Auslöser für einen Beratungswunsch bzw. die Erlangung eines Beratungsscheins ist. Angesicht dieser von ihnen als „erschreckend“ bewerteten vorläufigen Beobachtungen und Zahlen sehen sie dringenden Handlungsbedarf auf der Bundesebene.</p>
<p>In Nachbarländern, in denen der NIPT bereits länger als Kassenleistung zugelassen ist, kommen bereits deutlich weniger Kinder mit Trisomie 21 zur Welt als statistisch erwartet. Medizi-nische Verbände und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts-, Beratungs- und Behindertenverbände sowie kirchliche Institutionen teilen daher die Sorge, dass langfristig die Stigmatisierung von Familien mit Kindern mit Trisomie 21 zunehmen und Unterstützungsangebote reduziert werden könnten. Es lässt sich daher befürchten, dass Schwangere unabhängig von einer medizinischen Relevanz immer stärker gesellschaftlich unter Druck geraten könnten, den NIPT durchführen zu lassen bis hin zu dem Punkt, da er einer faktischen Rei-henuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkommt.</p>
<p>Es bedarf dringend einer begleitenden Evaluation der Kassenzulassung des NIPT, insbeson-dere im Hinblick auf die Anwendung in der Praxis, die begleitende Beratung und die Folgen der Anwendung. Zudem bedarf es einer breiten gesellschaftlichen und politischen Aufmerksamkeit und Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Kassenzulassung des NIPT ist auf der Grundlage medizin-technischer Daten erfolgt. Ein Thema von solcher Tragweite bedarf aber einer breiten gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung Nach wie vor fehlen Ant-worten auf grundsätzliche Fragen: Was soll alles untersucht und mitgeteilt werden dürfen und zu welchem Zweck?</p>
<p>Das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der Frau über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft und die individuellen Ent-scheidungen von Schwangeren respektieren wir. Damit einher geht jedoch der Auftrag, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für die Schwangeren eine möglichst freie Entscheidung zulassen. Gegenwärtig müssen die Entscheidungen für oder gegen die Inanspruchnahme eines NIPT und für oder gegen eine invasive Abklärungsuntersuchung oder einen Abbruch nach einem auffälligen NIPT-Ergebnis nicht nur vor dem Hintergrund einer unzureichenden Beratungsgrundlage, sondern auch vor dem Hintergrund unserer Leistungsgesellschaft, die „Funktionieren“ und „Selbstverwirklichung“ predigt, getroffen werden. Die Entscheidung für ein Kind mit Behinderung ist vor allem deswegen so schwierig, weil unsere Gesellschaft die Sorge für ein behindertes Kind trotz aller Ansprüche an Inklusion immer noch nicht als gemeinsame Leistung begreift, sondern die Eltern vielfach allein kämpfen lässt. Diese Lebensrealität erzeugt viel Druck auf Schwangere und werdende Eltern bei der Entscheidungsfindung.</p>
<p>Klar ist, die Konsequenz aus der Kassenzulage des NIPT darf nicht individualisiert und zu einem Problem der Schwangeren, einer Frage nach guter oder schlechter Beratung gemacht werden. Die Konsequenz ist als ein gesellschaftliches Problem zu verstehen und als solches einer übergeordneten Lösung zuzuführen. Diese Auseinandersetzung muss jetzt stattfinden. Denn klar ist ebenfalls, die Kassenfinanzierung des NIPT auf Trisomien wird der Türöffner für weitere Anträge auf Kassenfinanzierung von Tests auf andere genetische Auffälligkeiten sein. Auch mit Blick darauf bedarf es dringend einer Grundlage für eine sachgerechte, ethisch verantwortliche und rechtssichere Anwendung von nicht-invasiven Pränataltests!</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird,</p>
<p>1. ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests zu implementieren, durch das zeitnah belastbare Daten zu verschiedenen Aspekte erhoben und ausgewertet werden (z.B. zu der in der Mutterschaftsrichtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung Schwangerer vor und nach der Inanspruchnahme eines NIPT, zu Bedarfen und Angeboten nicht-medizinischer Beratungsangebote und zur Qualität ihre Vernetzung, zur Inanspruchnahme des NIPT sowie deren Gründe, zur Inanspruchnahme einer anschließenden invasiven Abklärung und zur Entwicklung der Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21);<br> 2. ein interdisziplinäres Expert:innengremium einzusetzen, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT zu prüfen hat. Das Gremium soll den Bundesgesetzgeber fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. Hierbei sind insbesondere auch die Qualitätskriterien der in der Mutterschaftsrichtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung in den Blick zu nehmen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 3. auf Grundlage des Monitorings und der Arbeit des Gremiums das Thema Umsetzung und Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests in die Konferenzen der Gesundheitsminister:innen der Länder, der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen der Länder und der Arbeits- und Sozialminister:innen der Länder einzubringen.</p>
<p>Birgitt Pfeiffer, Antje Grotheer, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und die Fraktion DIE LINKE<br> Ilona Osterkamp-Weber, Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sigrid Grönert, Sina Dertwinkel, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU<br> Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-236073</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Feb 2023 11:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/drittes-gesetz-zur-aenderung-des-landesgleichstellungsgesetzes/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Das Landesgleichstellungsgesetz wird wie aus der Anlage ersichtlich geändert. <strong><em><a href="https://www.maja-tegeler.de/fileadmin/Linksfraktion/BremischeBuergerschaft/2023/02_Februar/Senat_Landesgleichstellungsgesetzesaenderung_20230203.pdf" class="link-download" title="download link">Mehr</a></em></strong></p>
<p>Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-235505</guid>
                <pubDate>Sat, 21 Jan 2023 12:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Für mehr Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt: Ehegattensplitting abschaffen, Minijobs eindämmen, Tarifbindung stärken!</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/fuer-mehr-geschlechtergerechtigkeit-am-arbeitsmarkt-ehegattensplitting-abschaffen-minijobs-eindaemmen-tarifbindung-staerken/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen: Frauen arbeiten in Deutschland häufiger unter prekären Bedingungen und in schlechter bezahlten Berufen als Männer. Zudem übernehmen Frauen den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit. Dies hat weitreichende Folgen für die finanzielle Absicherung von Frauen. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus 2022 verdienen Frauen auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet nur etwa halb so viel wie Männer. Zudem sind sie deutlich häufiger von Altersarmut betroffen, wie auch der jüngste Bericht zu Lebenslagen im Land Bremen (2021) erneut feststellt: 2019 lag der Frauenanteil bei den Leistungsempfänger:innen von Grundsicherung im Alter bei 58 Prozent.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frauen arbeiten in Deutschland häufiger unter prekären Bedingungen und in schlechter bezahlten Berufen als Männer. Zudem übernehmen Frauen den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit. Dies hat weitreichende Folgen für die finanzielle Absicherung von Frauen. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus 2022 verdienen Frauen auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet nur etwa halb so viel wie Männer. Zudem sind sie deutlich häufiger von Altersarmut betroffen, wie auch der jüngste Bericht zu Lebenslagen im Land Bremen (2021) erneut feststellt: 2019 lag der Frauenanteil bei den Leistungsempfänger:innen von Grundsicherung im Alter bei 58 Prozent. Auch wenn dieser Frauenanteil in den letzten Jahren damit gesunken ist, verzeichnet der Bericht eine absolute Zunahme von Frauen im Bezug von Grundsicherung im Alter. Die Ursachen für die spezifischen Armutsrisiken von Frauen (im Alter) macht der Bericht vor allem in der weiblichen Erwerbsbiografie aus, die strukturell bedingt häufiger von Unterbrechungen, Teilzeitarbeit und einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor gekennzeichnet ist. Daraus wird abgeleitet, dass die Prävention der weiblich geprägten Altersarmut früh in der Erwerbsbiografie ansetzen muss.</p>
<p>Es ist daher höchste Zeit, die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsmarkt mit verschiedenen Maßnahmen, die auf die Beseitigung strukturell bedingter Nachteile für Frauen zielen, voranzutreiben.</p>
<p>Im Mittelpunkt vieler Debatten steht in diesem Zusammenhang eine individuelle statt Paar-Besteuerung. Konkret geht es um das in Deutschland bestehende Ehegattensplitting, das regelmäßig sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene aufgrund seiner Anreiz- und Verteilungswirkung kritisiert wird. Demnach hat ein Ehepaar einen besonders großen Steuervorteil, wenn ein/eine Partner:in besonders viel (Erstverdiener:in) und der/die andere Partner:in besonders wenig (Zweitverdiener:in) verdient. Für die zweitverdienende Person besteht zudem wenig Anreiz, einer steuerpflichtigen Vollzeiterwerbsarbeit nachzugehen, da sie aufgrund der gemeinsamen Veranlagung der Einkommen dem höheren Steuersatz des Partners oder der Partnerin unterliegt.</p>
<p>Durch die Verbindung von Ehegattensplitting und der Steuer- und Abgaben-freiheit von Minijobs geraten so besonders viele Zweitverdienende in die sogenannte Minijobfalle. Laut einer Studie des Münchner ifo-Instituts vom Oktober 2021 sind vor allem Frauen von dieser Problematik betroffen: Rund drei Viertel der verheirateten Frauen im erwerbsfähigen Alter haben ein geringeres Einkommen als ihre Partner:innen und sind demnach Zweitverdienerinnen. Die derzeitigen Regelungen fördern somit traditionelle Rollenbilder, in denen der Mann als Hauptverdiener agiert und die Frau die Hausarbeit und Kinderbetreuung übernimmt und über eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit höchstens etwas dazuverdient.<br> Zur Lösung dieser Problematik wird von unterschiedlichen Seiten die Ersetzung des Ehegattensplittings durch einen Übergang zu einer modernen Form der Besteuerung gefordert, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Partner:innen stärkt. Kern eines solchen Modells müsste eine niedrigere Besteuerung des zweiten Einkommens sein, um stärkere Arbeitsanreize und in der Konsequenz eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen zu bewirken. Ver-schiedene Reformvorschläge scheinen dafür geeignet.</p>
<p>Um die Situation am Arbeitsmarkt für die Zweitverdienenden nachhaltig zu verbessern, müssen Minijobs im Regelfall parallel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Ein Modell dafür sind langsam steigende Sozialabgaben (bis 2 000 Euro, danach würde der volle Betrag fällig). Eine Studie von Krebs und Scheffel (2021) weist auf Vorteile hin, die mit der weitgehenden Abschaffung der Minijob-Regelung zugunsten der Einführung einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht (ab dem ersten Euro Erwerbseinkommen) mit linear ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen einhergehen. So könne das Armutsrisiko gesenkt werden bei gleichzeitig positiven Effekten für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum. Wir sprechen uns allerdings gleichzeitig dafür aus, Minijobs als Zuverdienstmöglichkeit etwa für Studierende, Schüler:innen oder Rentner:innen weiter zu erhalten und daher einen Ausnahmetatbestand gesetzlich fest zu schreiben.</p>
<p>Für gute Arbeitsverhältnisse und faire Löhne muss darüber hinaus das Problem der immer weiter nachlassenden Tarifbindung weiterhin in den Blick genommen werden. Laut der Arbeitnehmerkammer Bremen ist die Tarifbindung seit 2017 im Land Bremen zwar wieder leicht gestiegen, mit 57 Prozent der Beschäftigten lag der Wert 2019 aber bedenklich tief. Im Bund war es mit 52 Prozent noch schlechter. Die schlechtesten Werte waren mit nur 24 Prozent im Handel zu verzeichnen, einer Branche, in der anteilig besonders viele Frauen arbeiten. Laut Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) vom Oktober 2021 führt dies zu 30 Millionen Euro geringeren Sozialabgaben und einem Minus von 18 Millionen Euro bei den Steuereinnahmen. Zudem ist eine stärkere Tarifbindung auch eine notwendige Maßnahme, um dem wachsenden Fachkräftemangel zu begegnen.<br> Zentraler Dreh- und Angelpunkt für die Geschlechtergleichstellung auf dem Arbeitsmarkt sind flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige Angehörige sowie eine Unterstützung für Personen, die Care-Arbeit im privaten Bereich leisten. Auch darf die private Übernahme von Care-Arbeit nicht zu Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt führen. Vielmehr braucht es eine Unterstützung bei dem beruflichen Wiedereinstieg oder der beruflichen Neuorientierung.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sich auf Bundesebene für die Einführung eines Tariftreuegesetzes einzusetzen und dafür;<br> 2. dass das Ehegattensplitting schrittweise durch eine individuelle Besteuerung und eine zeitgemäße Familienförderung ersetzt wird;<br> 3. sich im Bund für die Umwandlung von Mini-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit ansteigenden Sozialversicherungsbeitragssätzen („Phase In“) bis zur Höhe von 2 000 Euro monatlich brutto einzusetzen. Für Schüler:innen, Studierende und Rentner:innen sollen Ausnahmeregeln geschaffen werden;<br> 4. den Bund dazu aufzufordern, die Tarifbindung durch folgende Maßnahmen zu stärken:<br> a) Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen und Abschaffung des Vetorechts der Arbeitgeber:innenseite;<br> b) Prüfung und gegebenenfalls Durchführung des Verbots von OT-Mitgliedschaften (ohne Tarif) in Arbeitgeberverbänden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, über den aktuellen Sachstand innerhalb von drei Monaten in der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit sowie im Ausschuss für die Gleichstellung der Frau zu berichten.</p>
<p>Maja Tegeler, Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Antje Grotheer, Jasmina Heritani, Arno Gottschalk, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Arbeit</category><category>Gleichstellungspolitik</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-234556</guid>
                <pubDate>Wed, 07 Dec 2022 22:17:00 +0100</pubDate>
                <title>Brutale Gewalt in Iran muss enden</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/brutale-gewalt-in-iran-muss-enden/</link>
                
                <description>Antrag (Entschließungsantrag) der Fraktionen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, der SPD, DIE LINKE, der CDU und der FDP: Ausgelöst durch den Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war, finden inzwischen seit acht Wochen mutige Proteste in Iran gegen das menschenverachtende Regime statt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ausgelöst durch den Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war, finden inzwischen seit acht Wochen mutige Proteste in Iran gegen das menschenverachtende Regime statt. Die aktuellen Demonstrationen und die Proteste der vergangenen Monate und Jahre zeigen, wie hoch die Unzufriedenheit und Wut in der Bevölkerung gegenüber dem Mullah-Regime ist.<br> Sicherheitskräfte gehen seit Wochen inakzeptabel hart gegen die Proteste vor. Berichten zufolge sind inzwischen mehr als 330 ermordete Menschen, davon mindestens 50 Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren, zu beklagen. 14.800 wurden seit Beginn der Proteste politisch motiviert inhaftiert. Sie sind dabei Haftbedingungen ausgesetzt, in denen Folter, Vergewaltigungen und „Verschwindenlassen“ zum Alltag gehören. Häufig haben weder Familien noch Anwält*innen Zugang zu den Gefangenen.</p>
<p>Anfang November hatte das iranische Parlament mit großer Mehrheit die Todesstrafe für inhaftierte Protestierende gefordert. Das iranische Regime verstößt mit diesem Vorgehen gegen grundlegende, im internationalen Recht verankerte Menschen- und Freiheitsrechte, insbesondere gegen den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Iran beide unterzeichnet und ratifiziert hat.</p>
<p>In Anbetracht der schockierenden Menschenrechtsverletzungen in Iran<br> 1. bekräftigt die Bürgerschaft (Landtag) ihre Solidarität mit den Menschen, die unter Einsatz ihres Lebens für Frauenrechte, Demokratie und Freiheit eintreten; insbesondere dem außerordentlichen Mut der iranischen Frauen gebührt unser größter Respekt;<br> 2. verurteilt die Bürgerschaft (Landtag) das brutale Vorgehen der iranischen Sicherheitsbehörden, die mit Tränengas, Wasserwerfern und Gummigeschossen, in einigen Fällen auch mit scharfer Munition, gegen friedliche Demonstrant*innen vorgehen; diese Gewalt als Ausdruck des iranischen Unterdrückungssystems muss umgehend eingestellt werden;<br> 3. verurteilt die Bürgerschaft (Landtag) die brutale Gewalt gegen politische Gefangene und fordert den sofortigen Stopp von Folter und Ermordungen von politischen Oppositionellen und Frauenrechtsaktivist*innen;<br> 4. prangert die Bürgerschaft (Landtag) die Durchführung von unfairen, politisch motivierten Schauprozessen gegen Personen, die sich im Rahmen dieser Proteste engagiert haben, so-wie die teilweise bereits verhängten Todesurteile als rechtswidrig an und bekräftigt vor diesem Hintergrund erneut die Verurteilung der Todesstrafe als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung, die gegen das Recht auf Leben verstößt, und als einen unvertretbaren Akt finaler Folter;<br> 5. fordert die Bürgerschaft (Landtag) die sofortige Freilassung inhaftierter Kinder und Jugendlicher und unterstützt die beschlossenen Sanktionen gegen Angehörige des iranischen Gewaltregimes und Vertreter*innen von Geheimdiensten und Militär;<br> 6. bekräftigt die Bürgerschaft (Landtag) die Forderung nach Aussetzung von Abschiebungen in den Iran und auch in Drittländer, die wiederum in den Iran abschieben.</p>
<p>Dr. Henrike Müller, Sülmez Dogan, Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Cindi Tuncel, Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Dr. Thomas vom Bruch, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU<br> Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Tuncel</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gleichstellungspolitik</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-233110</guid>
                <pubDate>Tue, 11 Oct 2022 15:46:00 +0200</pubDate>
                <title>„Frau-Leben-Freiheit“ – Volle Solidarität mit den Protesten in Iran!</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/frau-leben-freiheit-volle-solidaritaet-mit-den-protesten-in-iran/</link>
                
                <description>Antrag (Entschließungsantrag) der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP: In Iran gehen seit Mitte September erneut Millionen Menschen gegen das islamistische Herrschaftssystem und die systematische Diskriminierung von Frauen auf die Straße. Auslöser war der Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In Iran gehen seit Mitte September erneut Millionen Menschen gegen das islamistische Herrschaftssystem und die systematische Diskriminierung von Frauen auf die Straße. Auslöser war der Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war. Das schockierende Schicksal von Mahsa Jina Amini zeigt einmal mehr, mit welcher Brutalität die iranische Sittenpolizei gegen Frauen vorgeht. Der Widerstand gegen die Unterdrückung von Frauen oder auch Oppositionellen und weiteren Gruppen durch das iranische Regime wächst. Die aktuellen Demonstrationen und die Proteste der vergangenen Monate und Jahre zeigen, wie hoch die Unzufriedenheit und Wut in der Bevölkerung gegenüber dem Mullah-Regime ist.<br> Sicherheitskräfte gehen seit Tagen äußerst hart gegen die Proteste vor. Nach offiziellen Angaben wurden dabei bisher 41 Menschen getötet, Menschenrechtsgruppen sprechen von hö-heren Opferzahlen. Frauen, die aus Freiheitswillen symbolisch die Kopftücher ablegen, stehen Wasserwerfern und einem brutalen Sicherheitsapparat gegenüber, lassen sich aber nicht ein-schüchtern und stellen sich solidarisch dem System entgegen im Kampf um ihre Freiheit, um ihre Würde.</p>
<p>Die Lautstärke der Frauen lässt sich nicht einfach abstellen, nicht durch Sittenwächter*innen, nicht, indem man das Internet kappt, nicht mit Gewalt. Die Welt hört sie, die Stimmen der iranischen Frauen, laut und eindringlich.</p>
<p>Mahsa Amini, deren kurdischer Name Jina lautet, starb in Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei. Ihr Tod steht stellvertretend für die Unterdrückung der Frauen in Iran und weltweit und ist nach dem Willen ihrer Eltern als Aufruf zum Widerstand zu verstehen. Diesem Aufruf folgen Millionen Menschen und demonstrieren für die Freiheit von Frauen und Männern in Iran.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) solidarisiert sich mit den Menschen in Iran, die unter Einsatz ihres Lebens für Frauenrechte, Demokratie und Freiheit eintreten. Insbesondere dem außerordentli-chen Mut der iranischen Frauen gebührt größter Respekt.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) verurteilt das brutale Vorgehen der iranischen Sicherheitsbehörden mit Tränengas, Wasserwerfern und Gummigeschossen - sowie laut Menschenrechtsorganisationen vereinzelt scharfer Munition - gegen friedliche Demonstrant*innen. Diese Gewalt als Ausdruck des iranischen Unterdrückungssystems muss umgehend eingestellt werden. Gleiches gilt für die Inhaftierung politischer Oppositioneller und Frauenrechtsaktivist*innen.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet eine umfassende Aufklärung des Todes von Mahsa Jina Amini und ein sofortiges Ende der repressiven Politik gegenüber Frauen und Mädchen. Die sogenannte Sittenpolizei gehört aufgelöst.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene zeitnah für einen Abschiebestopp für gefährdete Menschen aus Iran einzusetzen.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, auf europäischer Ebene angemessene Sanktionen gegen Iran zu vereinbaren, die jedoch direkt auf Angehörige der Herrschaftsschicht und Vertreter*innen von Geheimdiensten und Militär abzielen müssen.</p>
<p>Dr. Henrike Müller, Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Maja Tegeler, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Antje Grotheer, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sina Dertwinkel, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU<br> Thore Schäck, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Tuncel</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gleichstellungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-215003</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Oct 2021 20:13:00 +0200</pubDate>
                <title>Aufbau einer Landesantidiskriminierungsstelle</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/aufbau-einer-landesantidiskriminierungsstelle/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht sich dafür aus, die Landesantidiskriminierungsstelle, einschließlich des Beschwerdemanagements für Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen, organisatorisch in der Bürgerschaftskanzlei zu verorten.<br> 3. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Haushalts- und Finanzausschuss, in seinen Anträgen zu den Haushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 die bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport für die Landesantidiskriminierungsstelle vorgesehenen Ausgaben entsprechend in die Haushaltspläne der Bürgerschaft zu übertragen.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller, Sülmez Dogan, Dorothea Fensak, Thomas Pörschke, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Ali Seyrek, Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Cindi Tuncel, Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-214853</guid>
                <pubDate>Thu, 30 Sep 2021 16:17:00 +0200</pubDate>
                <title>Bremen wird Freiheitsraum für LGBTQIA+ – ein Signal für Akzeptanz und gegen Diskriminierung</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/bremen-wird-freiheitsraum-fuer-lgbtqia-ein-signal-fuer-akzeptanz-und-gegen-diskriminierung/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der FDP_</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wegen der zunehmenden Diskriminierung und den unübersehbaren Rückschritten bei den Rechten von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen und allen queeren Menschen in einigen EU-Ländern, insbesondere in Polen und Ungarn, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit im März dieses Jahres die EU zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ erklärt.</p>
<p>Mit Besorgnis ist seit Jahren eine zunehmende Ausgrenzung und Verfolgung queerer Menschen in einigen EU-Ländern zu beobachten. So haben seit März 2019 über 100 Woiwodschaften, Landkreise und Gemeinden in ganz Polen Entschließungen verabschiedet, mit denen sie sich für frei von der sogenannten „LGBT-Ideologie“ erklärt haben. Damit einher geht die Forderung an die lokalen Regierungen, jegliche Förderung der Toleranz gegenüber LGBTQIA+-Personen zu unterbinden. Das bedeutet im Alltag eine zunehmende Diskriminierung und vermehrte Übergriffe auf die LGBTQIA+-Gemeinschaft in Polen, insbesondere durch eine zunehmende Hetze von Seiten von Behörden, gewählten Amtsträger*innen – sogar vom derzeitigen Präsidenten und hochrangigen Regierungsmitgliedern – und regierungs-freundlichen Medien. Es ist in Polen bereits zu Verhaftungen von LGBTQIA+-Aktivist*innen gekommen und Angriffe auf Pride-Märsche nehmen kontinuierlich zu.</p>
<p>In Ungarn hat das Parlament im Juni 2020 mit den Stimmen der rechten Parteien ein „Anti-Homosexuellen-Gesetz“, beschlossen, dass jegliche Dar-stellung von LGBTQIA+-Personen in der Werbung verbietet und Filme mit solchen Inhalten ins Nachtprogramm verschiebt. Dieses umstrittene Gesetz setzt Homosexualität mit Pädophilie weitgehend gleich und schränkt die Informationsrechte von Jugendlichen im Hinblick auf Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit erheblich ein. Ungeachtet der deutlichen Kritik von Menschenrechtsorganisationen und etlicher EU-Staaten ist das diskriminie-rende Gesetz zur Einschränkung der freien Information über Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit in Kraft getreten.</p>
<p>Das Europäische Parlament hält mit seiner Erklärung und unter Verweis auf die europäischen Grundwerte dagegen: „LGBTIQ-Personen sollten überall in der EU die Freiheit genießen, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu leben und öffentlich zu zeigen, ohne Angst vor Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung zu haben, und die Behörden auf allen Regierungsebenen in der EU sollten die Gleichheit und die Grundrechte aller, einschließlich LGBTIQ-Personen, schützen und fördern!“<br> Die europäischen Abgeordneten fordern die Kommission mit ihrer Entschließung auf, „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente“ zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte sexueller Minderheiten respektiert und geschützt werden. Mit dem Rainbow Cities Network besteht seit 2011 ein stetig wachsendes, globales Städtenetzwerk, das sich genau diesen Zielen verpflichtet hat und sich über Strategien zur Stärkung der Chancengleichheit von Menschen der queeren Community austauscht.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:<br> 1. Die Bürgerschaft (Landtag) erklärt das Land Bremen – entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments bezüglich der Europäischen Union vom 11. März 2021 – zum Freiheitsraum für LGBTQIA+-Personen und bekräftigt damit die Verpflichtung aller Behörden und öffentlichen Stellen des Landes und der Stadtgemeinden, die Gleichberechtigung aller LGBTIQ-Personen zu schützen und zu fördern und ihre Rechte in vollem Umfang zu gewährleisten.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) missbilligt und verurteilt das Vorgehen einiger europäischer Staaten gegen die Rechte von LGBTQIA+-Personen, mit dem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Allgemeine Erklä-rung der Menschenrechte missachtet werden und jeder Form der Diskriminie-rung von LGBTQIA+-Personen Vorschub geleistet wird.<br> 3. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet die Stadtgemeinden Bremen und Bremer-haven, sich um Aufnahme in das Rainbow Cities Network zu bemühen und sich in diesem Städtenetzwerk aktiv einzubringen.</p>
<p>Antje Grotheer, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Birgitt, Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Dr. Magnus Buhlert, Lencke Wischhusen und die Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Gleichstellungspolitik</category><category>Queer</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-214854</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Jun 2021 16:21:00 +0200</pubDate>
                <title>Corona-Nothilfe für Minijobber:innen bereitstellen, mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglichen</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/corona-nothilfe-fuer-minijobber-innen-bereitstellen-mehr-sozialversicherungspflichtige-arbeit-ermoeg/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>67.257 Bremer:innen und Bremerhavener:innen haben vor der Covid-19-Pandemie (Stand März 2020) in einem Minijob gearbeitet. Die beschäftigungsstärksten Branchen für Minijobber:innen waren dabei 2019 das Dienstleistungsgewerbe (16,6 Prozent), gefolgt vom Gastgewerbe (15,8 Prozent) sowie dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz (14,5 Prozent), so Zahlen aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im November 2020 (Drs. 20/701). Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zuge der Covid-19-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 treffen die Beschäftigungsgruppe der Minijobber:innen insofern besonders schwer. Dabei hat sich die Covid-19-Pandemie in unterschiedlicher Weise auf die Beschäftigungssituation von Männern und Frauen ausgewirkt. Die Zahl der Frauen, die einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen, hat stärker abgenommen als die Zahl der geringfügig entlohnt beschäftigten Männer (Antwort des Senats auf die Große Anfrage „Wird die Corona-Pandemie geschlechtergerecht bewältigt?“Drs. 20/853).</p>
<p>Geschlossene Bars und Restaurants, fehlende Tourist:innen in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven sind nur einige Gründe dafür, dass sich das Arbeitsvolumen in vielen Branchen, in denen eine Vielzahl von Minijobber:innen beschäftigt sind, in Folge der Pandemie stark reduziert hat. Während Arbeitgeber:innen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Kurzarbeit beantragen und somit Arbeitsplätze und ein Einkommen für viele Beschäftigte erhalten können, entfällt dieser Schutz für Minijobber:innen. Da Minijobber:innen oftmals keine oder nur befristete Arbeitsverträge haben, sind sie in der Pandemie oftmals diejenigen, die von Unternehmen zuerst entlassen werden. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Vergleich des Juni 2019 und 2020 lediglich um 0,2 Prozent zurückgegangen ist, sank die Zahl der Minijobber:innen um 12 Prozent.</p>
<p>Bereits in der ersten Infektionswelle bis Juni 2020 haben rund 850.000 Mini-jobber:innen bundesweit ihre Arbeit verloren, oftmals ohne zeitnah eine Perspektive auf eine Wiederbeschäftigung zu haben. Neben dem fehlenden Anspruch auf Kurzarbeitergeld, besteht aufgrund der fehlenden Beiträge in die Sozialversicherungen ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I und teils auch nicht auf Arbeitslosengeld II, sodass es sich bei Minijobber:innen um eine besonders vulnerable Gruppe handelt, für die in der derzeitigen Krise keine Hilfsmaßnahmen greifen. Mit der Länge der Pandemie und den Einschränkungen verschärft sich die finanzielle Situation all derjenigen Menschen, die ausschließlich einen Minijob zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ausüben sowie der Student:innen und Rentner:innen, die ebenfalls ohne zusätzliches Einkommen armutsge-fährdet sind oder deutliche Einschränkungen zu verzeichnen haben.</p>
<p>Um diesen Menschen Unterstützung zuzusichern, braucht es eine Bundes-Nothilfe für Minijobber:innen, die den vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte und Unternehmen gleichkommt. Die Höhe der Unterstützung ist durch den Bund auf eine pauschale Höhe festzulegen, die monatlich ausgezahlt wird. Antragsberechtigt sollen all diejenigen Beschäftigten sein, die seit Beginn der ersten einschränkenden Maßnahmen am 16. März 2020 ihren Minijob verloren und noch keine neue Beschäftigung gefunden haben. Angesichts der Tatsache, dass viele Menschen seit geraumer Zeit Verdienst-ausfälle haben, ist eine schnelle Umsetzung der Nothilfe unumgänglich. Die Antragstellung ist barrierearm und unbürokratisch online zu gestalten.</p>
<p>Perspektivisch und über diese Krise hinaus, muss es darum gehen, auch Beschäftigten mit geringem Stundenumfang die Absicherung durch die So-zialversicherungen zu eröffnen. Der 2015 eingeführte gesetzliche Bundes-mindestlohn hat viele Menschen über die „Mini-Job-Schwelle“ gehoben, jedoch hat dieser insgesamt nicht so umfassend gewirkt wie erhofft. Zu wenige Beschäftigungsverhältnisse wurden in sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitarbeit umgewandelt. Dass 2018 für rund zwei Drittel der Minijobber:innen im Land Bremen die gering entlohnte Beschäftigung einzige Einkommensquelle und lediglich bei einem Drittel Hinzuverdienst war, ist ein Warnzeichen.</p>
<p>Eine Anhebung der Verdienstgrenzen von 450 Euro auf 600 Euro, die auf Bundesebene von der CDU und FDP gefordert und von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vehement abgelehnt wird, ist keine Lösung. Vielmehr würden laut DGB bundesweit weitere 470.000 Menschen, die aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, unfreiwillig zu Minijobber:innen. Alle Arbeitnehmer:innen müssen die Möglichkeit erhalten, Schutz durch das Sozialversicherungssystem zu erhalten und ein gutes Auskommen über Arbeit zu sichern. Dabei steht der Bund ebenso wie die Länder in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gute Arbeit zu fördern. Gleichwohl kann der Bund die nötigen Regularien setzen, um allen Arbeitnehmer:innen den Schutz der Sozialversicherungen zu ermöglichen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> 1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,<br> a) dass die Bundesregierung eine pauschale monatliche Nothilfe für Minijobber:innen auflegt. Antragsberechtigt sind diejenigen, die seit dem 16. März 2020 ihren Minijob verloren, hierdurch in finanzielle Notlage geraten sind und noch keine neue Beschäftigung gefunden haben;<br> b) allen Arbeitnehmer:innen den Schutz durch die Sozialversicherungen zu ermöglichen sowie in Kooperation mit den Ländern geeignete Maß-nahmen zu prüfen und zu ergreifen, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter dem Leitbild guter Arbeit zu fördern.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, im Rahmen der neuen be-schäftigungspolitischen Maßnahme „Perspektive Arbeit für Frauen (PAF)“ ausdrücklich auch jene Frauen zu fördern, die zuvor nur einer geringfügigen (nicht sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung nachgegangen sind.</p>
<p>Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Dr. Carsten Sieling, Falk Wagner, Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Ingo Tebje, Maja Tegeler, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Tegeler</category><category>Arbeit</category><category>Corona</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-211883</guid>
                <pubDate>Mon, 14 Jun 2021 19:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Psychosoziale Prozessbegleitung vereinfachen, ausbauen und institutionalisieren</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/psychosoziale-prozessbegleitung-vereinfachen-ausbauen-und-institutionalisieren/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde durch das 3. Opferrechtsreformgesetz in Form des § 406g StPO durch den Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2017 eingeführt. Sie ist damit eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Justiz. Mit der psychosozialen Prozessbegleitung steht damit ein wertvolles Instrument zur Verfügung, das die bestehenden Angebote der Opfer- und Zeugenbetreuung und -beratung ergänzt. Die psychosoziale Prozessbegleitung soll zum einen Opfern schwerer Straftaten eine echte Hilfe und Unterstützung bieten, da sie nicht selten erheblich durch die Straftat traumatisiert wurden. Zum anderen soll sie ihnen das Verständnis des Strafprozesses erleichtern und gleichzeitig Sicherheit und Orientierung vermitteln. Opfern, Zeugen und Angehörigen steht dieses Instrument bereits ab dem Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine Schnittstelle zu den sonstigen Akteur*innen des Strafverfahrens und der Opferhilfe dar. Sie ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung im gesamten Verfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren und ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Sie beinhaltet jedoch nicht die Aufgaben anderer Professionen, wie beispielsweise rechtliche Beratung, Sachverhaltsaufklärung oder therapeutische Behandlung. Aufgrund der systematischen Ausrichtung haben psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter das Recht, bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem oder der Verletzten anwesend zu sein.</p>
<p>Seit der gesetzlichen Normierung der psychosozialen Prozessbegleitung sind in Bremen und Bremerhaven rückläufige Fallzahlen zu beobachten. Im Jahr 2018 gab es im Lande Bremen nur 22 Beiordnungen, im Jahr 2019 nur noch 14, und 2020 waren es 15 Beiordnungen. Insgesamt besteht also weiterhin eine recht geringe Anzahl an Beiordnungen. Es ist daher davon auszugehen, dass das Instrument der psychosozialen Prozessbetreuung sowohl bei den Verletzten von Straftaten selbst als auch bei den sonstigen Beteiligten des Strafverfahrens (insbesondere Polizei, Anwaltschaft und Justiz) noch nicht durchweg bekannt und akzeptiert ist.</p>
<p>Derzeit gibt es im Land Bremen sechs Prozessbegleiter*innen, die alle in der Stadtgemeinde Bremen ansässig und größtenteils freiberuflich tätig sind. Der qualitätssichernde Einfluss seitens des Justizressorts insbesondere auch auf Aus- und Fortbildung oder Möglichkeiten der Information und Kommunikation mit den Prozessbegleitenden ist begrenzt. Es ist dringend notwendig, die Bekanntheit und Akzeptanz dieses wertvollen Instruments weiter zu steigern und um weitere Angebote und Maßnahmen zu ergänzen. Da es sich um eine gesetzliche Aufgabe der Justiz handelt, sollte geprüft werden, ob neben den freiberuflich tätigen Prozessbegleiter*innen auch die Sozialen Dienste der Justiz stärker einbezogen werden können, um die Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven weiter bekannt zu machen und zu institutionalisieren. Dadurch könnten gleichzeitig auch Strukturen geschaffen werden, mit denen die noch bevorstehenden gesetzlichen Änderungen der Prozessbegleitung in Bremen umgesetzt werden können. Im Zuge dieser Diskussion auf Bundesebene sollte für Fälle von häuslicher Gewalt eine Psychosoziale Prozessbegleitung bei Körperverletzungsdelikten unterhalb der Schwelle einer schweren Körperverletzung ermöglich werden, denn selbst langandauernde Taten mit Verletzungsmerkmalen wie Knochenbrüchen oder Platzwunden reichen nicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Die Tatsache, dass Täter*innen hier aus dem nahen, privaten Umfeld kommen, stellt zudem eine besondere Belastung und Schutzbedürftigkeit der Opfer dar.</p>
<p>Die Unterstützung und Stärkung von Opfern ist ein zentraler Bestandteil der Landespolitik. Menschen, die Schlimmes erleben mussten, müssen die Chance erhalten, das Erlebte bestmöglich zu verarbeiten.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. die Sozialen Diensten der Justiz stärker in die Qualitätssicherung und Unterstützung der Inanspruchnahme des Angebotes der psychosozialen Prozess-begleitung einzubeziehen;<br> 2. Informationsangebote zur psychosozialen Prozessbegleitung in einfacher, niederschwelliger Sprache und in verschiedenen Sprachen bereitzustellen;<br> 3. ein Formular für die Beantragung einer Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung für Verletzte bereitzustellen;<br> 4. so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren sowie bei Anklageerhebung und Eröffnung der Hauptverhandlung die Berechtigten auf das Instrument der psy-chosozialen Prozessbegleitung und ggf. die Möglichkeit der Beiordnung hinzuweisen;<br> 5. auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die beiordnungsfähigen Deliktsgruppen für Betroffene von häuslicher Gewalt im Sinne von Artikel 3 der Istanbul-Konvention um Körperverletzungsdelikte nach den §§ 223 Absatz 1 und 224 des Strafgesetzbuches erweitert werden und dass ein Beiordnungsanspruch für erwachsene Opfer von Sexualdelikten unabhängig vom Kriterium der besonderen Schutzbedürftigkeit in die Strafprozessordnung aufgenommen wird.</p>
<p>Sülmez Dogan, Sahhanim Görgü-Philipp, Ilona Osterkamp-Weber, Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ralf Schumann, Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und DIE LINKE<br> Sascha Karolin Aulepp, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Schumann</category><category>Tegeler</category><category>Gesundheit</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-206175</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Feb 2021 00:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Hasskriminalität gegen queere Menschen entschlossen entgegentreten</title>
                <link>https://www.maja-tegeler.de/politik/meine-antraege/detail/news/hasskriminalitaet-gegen-queere-menschen-entschlossen-entgegentreten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Hasskriminalität gegen queere Menschen, also Personen, die nicht heterosexuell und/oder cis-geschlechtlich sind (sich also nicht oder nur teilweise mit ihrem von außen zugeordneten Geschlecht identifizieren), ist facettenreich. Sie umfasst verbale, psychische und physische Gewalt. Nur einige Beispiele sind Beleidigungen, Cybermobbing, Drohungen und die Ausübung von körperlicher Gewalt bis hin zu Folter und Mord. In Bremen wurde jüngst ein Täter zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, der jahrelang einen homosexuellen Schüler massiv bedroht und gestalkt hatte und außerdem für Delikte wie Volksverhetzung und Betrug verurteilt wurde.</p>
<p>Diese Hassdelikte sind keine Einzelfälle: So gaben im Rahmen einer Studie des Institutes für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) 63 Prozent der Befragten an, bereits Hetze im Netz gegen Homosexuelle gesehen zu haben. 52 Prozent sagen dies auch über Hass gegen Trans*-Menschen. Die EU-Grundrechte-Agentur veröffentlichte im Mai 2020 ihr Survey zu LSBTI-Rechten. Laut jener Studie vermeiden 45 Prozent der Befragten oft oder immer, mit ihren Partner*innen in der Öffentlichkeit Händchen zu halten, weil sie Anfeindungen oder Gewalt befürchten. 24 Prozent meiden aus Angst bestimmte Plätze. Laut Bundesregierung gab es 2019 mindestens 564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 147 Gewalttaten. Die Straftaten sind damit um 60 Prozent und die Gewalttaten sogar um 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.</p>
<p>Gleichzeitig bleibt das Dunkelfeld nach wie vor groß. Nur 13 Prozent der Opfer von gewaltsamen oder sexuellen Übergriffen gaben in der IDZ-Studie an, eine Anzeige erstattet zu haben. Damit liegt die Bundesrepublik im Schnitt deutlich hinter anderen westeuropäischen Ländern. Dies zeigt auch eine Studie über die Dunkelziffer von Straftaten gegen queere Menschen von der LAG Queeres Netzwerk Sachsen. So verzeichnete diese Institution in ihrer Erhebung 1.672 Straftaten gegen queere Menschen in den letzten fünf Jahren allein in Sachsen. Als Gründe für die große Dunkelziffer benennt die LAG Queeres Netzerwerk Sachsen die geringe Anzeigebereitschaft der Betroffenen. Dazu kommt, dass viele queerfeindliche Straf- und Gewalttaten, die zur Anzeige gebracht werden, nicht zwangsläufig als solche in der Statistik erfasst werden.</p>
<p>Aus Sicht der vom Europarat ins Leben gerufenen Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wird Hasskriminalität in Deutschland statistisch nicht richtig erfasst, weil sie als solche nur im Rahmen der speziellen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität erhoben wird. ECRI hält den Fokus auf eine politische Motivation für irreführend und befürchtet dadurch eine Untererfassung von Hassdelikten. Außerdem empfiehlt ECRI, bereits jede Straftat, die von Opfern oder Zeug*innen als z. B. rassistisch oder queerfeindlich empfunden und entsprechend angezeigt wurde, in jedem Fall als solche auch statistisch zu erfassen, während die maßgebliche Definition des Bundeskriminalamts auf eine objektive Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der Täter*innen abstellt. Berlin hat mittlerweile in Bezug auf die Statistik zu queerfeindlichen Straf- und Gewalttaten insofern eine Vorreiterrolle eingenommen, als dort die auf Landesebene erhobenen Daten zur politisch motivierten Kriminalität konsequent veröffentlicht werden und das sogenannte „Unterthema ‚sexuelle Orientierung‘“ hierbei gesondert ausgewiesen wird.</p>
<p>Auch wurden in Bremen bereits Maßnahmen ergriffen, um queere Menschen zu schützen. In Bremen wurden für 2019 nur elf queerfeindliche Straftaten erfasst. Dies zeigt die Relevanz, ein besonderes Augenmerk auf die Dunkelziffer zu legen und dieses Feld weiter zu erarbeiten. Die Bremer Polizei hat die Funktion eines LGBTI-Beauftragten geschaffen, der als Ansprechperson für queere Menschen fungiert. Solche Maßnahmen sind wichtig, um Sensibilisierung, Schutz und Beratung zu stärken.</p>
<p>Angesichts der auch von der EU-Kommission festgestellten Tatsache, dass LGBTIQ unverhältnismäßig stark von Hassdelikten, Hetze und Gewalt betroffen sind, erscheint es unverständlich, dass queerfeindliche Hasskriminalität offenbar noch nie auf der Tagesordnung der seit 1954 bestehenden Innenministerkonferenz stand. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat daher am 21. Januar an die Innenminister*innen und Innensenatoren in Bund und Ländern appelliert, endlich eine gemeinsame Strategie gegen queerfeindliche Hasskriminalität zu entwickeln.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. seinen Einfluss geltend zu machen, damit Hasskriminalität in Deutschland künftig entsprechend den Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz erfasst wird;<br> 2. ab dem Jahr 2021 neben der klassischen Polizeilichen Kriminalstatistik auch die dort nicht enthaltenen Landesdaten zur politisch motivierten Kriminalität nach dem Vorbild Berlins zu veröffentlichen und dabei queerfeindliche Straf- und Gewalttaten gesondert auszuweisen;<br> 3. ein Konzept zu erarbeiten, um Menschen, die Opfer oder Augenzeug*in von Straftaten gegen queere Menschen geworden sind, zu ermutigen, Anzeige zu erstatten und auch den queerfeindlichen Hintergrund zu benennen;<br> 4. entsprechend dem bestehenden Gewaltschutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte ein Schutzkonzept für queere Menschen, die in weiteren staatlichen Einrichtungen wie Wohnungslosenunterkünften und Justizvollzugsanstalten leben, zu erstellen, um sie vor queerfeindlichen Hassdelikten und Gewalttaten zu schützen;<br> 5. sich auf Bundesebene und im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein nationaler Aktionsplan für Vielfalt und zur Bekämpfung von Homo-, Trans- und Queerfeindlichkeit erarbeitet wird; erarbeitet werden soll der Aktionsplan von einer einzusetzenden Expert*innenkommission bestehend aus Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, LGBTIQ*-Organisationen, Wissenschaft, Justiz und Sicherheitsbehörden;<br> 6. eine Studie zu queerfeindlicher Hasskriminalität in Bremen in Auftrag zu geben, die belastbare, empirische Daten zu Gewalttaten erhebt und das Dunkelfeld untersuchen soll;<br> 7. dafür Sorge zu tragen, dass queerfeindliche Hasskriminalität künftig in angemessener Weise auch Gegenstand der Beratungen der Innenministerkonferenz sein wird;<br> 8. sich im Bundesrat für die Änderung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz einzusetzen, um ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität zu verankern.</p>
<p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Antje Grotheer, Kevin Lenkeit, Eva Quante-Brandt, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Queer</category>
                
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