Übernahme des Mitgliedsbeitrags beim Mieterverein für Leistungsbeziehende

Wir fragen den Senat:

1. Seit wann besteht die Möglichkeit, dass der Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein für Leistungsbeziehende von der öffentlichen Hand übernommen wird?

2. Wie viele Personen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

3. Mit welchen Anliegen haben diese Personen eine Beratung gesucht (zum Beispiel Nebenkostenabrechnung, zu hohe Miete, Selbstbedarfskündigung, Zwangsräumung etc.), und konnte den Anliegen Abhilfe geschaffen werden, zum Beispiel auch durch Klageunterstützung?

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE