Erneute Einrichtung des Queerpolitischen Beirats des Landes Bremen

Am 23. Januar 2014 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie beschlossen. Der daraufhin im Frühjahr 2015 vorgelegte Aktionsplan (Drucksache 18/1738) benennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die einen konkreten Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen, sowie queeren Menschen leisten sollen. Einen ersten Umsetzungsbericht zu diesem Aktionsplan hat der Senat im Februar 2018 vorgelegt (Drucksache 19/1552). Der zweite Umsetzungsbericht wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.

Zur Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans beschloss die Bürgerschaft im September 2019 die Einrichtung eines Queerpolitischen Beirats, der sich anschließend konstituierte und seitdem in der Regel einmal pro Quartal tagte. Auf diese Weise konnten eine Reihe von Maßnahmen des Landesaktionsplans auf den Prüfstand gestellt und vorangetrieben werden.

Auch in der 21. Wahlperiode soll die ressortübergreifende Umsetzung des Landesaktionsplans forciert und weitere Maßnahmen zur Unterstützung queeren Lebens realisiert werden. Perspektivisch sollen die Belange queerer Menschen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden und alle Ressorts Queerkompetenz aufgebaut haben. Bremen ist hier in den letzten Jahren einen großen Schritt vorangekommen, aber es gibt immer noch viel zu tun: Die wichtige Arbeit der Beratungsstellen muss weiterhin sichergestellt werden. Sie bieten psychosoziale Unterstützung in vielen Lebenslagen und bei unterschiedlichen Problemen, sei es in Schule, Job, Familie oder mit rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Versorgungslage für queere Menschen und Familien im Gesundheitsbereich muss verbessert werden, um dem erheblichen Bedarf queersensiblen Umgangs in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Queerfeindliche Hetze und Gewalt muss noch effektiver bekämpft werden, so dass queere Menschen in Bremen sicher leben können. Damit Schulen für queere Schüler*innen ein sichererer Ort werden und Lehrkräfte Queerkompetenz aufbauen können, muss die Schulaufklärung über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erweitert und Schulen die Möglichkeit gegeben werden sich zu „Schulen der Vielfalt“ zu entwickeln. Die queerfeindliche Verfolgung im Nationalsozialismus und die Geschichte queerer Widerstandskämpfe soll präsenter werden, im Schulunter-richt und im Stadtbild. Die spezifischen Bedarfe queerer Menschen müssen in allen Bereichen berücksichtigt werden – für queere Menschen mit Behinderung besteht insbesondere im Erwerbsleben und in Werkstätten Nachholbedarf; queere Senior*innen brauchen queersensible Wohnmöglichkeiten, Betreuung und Pflege; queere Geflüchtete brauchen sichere Unterkünfte; queere Menschen in Sportvereinen müssen ohne Diskriminierung aktiv sein können.

Um all diese Anforderungen und Maßnahmen gebündelt weiter bearbeiten zu können und ihnen ressortübergreifend die notwendige Aufmerksamkeit zu garantieren, ist vorgesehen, den Landesaktionsplan nach zehn Jahren neu aufzulegen und zusätzlich zur eingerichteten queerpolitischen Koordination im Senat, in jedem Ressort eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Landesaktionsplans zu benennen.

Dementsprechend sollte die parlamentarische Begleitung auch in der Zukunft nicht nur in den jeweils zuständigen Deputationen und Ausschüssen erfolgen, sondern darüber hinaus durch ein beratendes Fachgremium, das der Bürgerschaft regelmäßig Bericht erstattet. Das Gremium soll aus queerpolitischen Akteur*innen der Zivilgesellschaft als stimmberechtigte Mitglie-der sowie Mitgliedern der Bürgerschaft als nicht-stimmberechtigte Mitglieder bestehen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, auch in der 21. Wahlperiode einen Queerpolitischen Beirat des Landes Bremen einzurichten.
2. Der Beirat soll mindestens vier Mal im Kalenderjahr tagen und hat die Aufgabe, die Umsetzung des Landesaktionsplans und der weiteren queerpolitischen Vorhaben und Maßnahmen, sowie die queerpolitische Koordination des Senats und die jeweils Zuständigen in den Ressorts in der 21. Wahlperiode zu begleiten und der Bürgerschaft (Landtag) alle zwei Jahre über seine Arbeit Bericht zu erstatten. Der Queerpolitische Beirat soll insbesondere in den Punkten der Benennung von weiteren Mitgliedern, dem Stimmrecht der Mitglieder und der Aufwandsentschädigung analog zum Landesteilhabebeirat gestaltet werden.
3. Der Beirat soll sich aus stimmberechtigen und nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Stimmberechtigte Mitglieder sollen Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher queerpolitischer Initiativen aus Bremen und Bremerhaven sein. Hierzu sollen das Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben e.V., Trans-Recht e. V., der Verein Intersexuelle Menschen e. V., CSD Bremen e.V., das Team Behinderte bei Queer Cities e.V., belladonna e.V., Queeraspora, sowie zu benennende Vertreter*innen von Initiativen aus Bremerhaven eingeladen werden. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sollen Fachpolitiker*innen aus der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), sowie eine von der Stadtgemeinde Bremerhaven benannte Vertretung sein. Die Geschäftsführung soll bei dem zuständigen Mitglied des Senats liegen. Alle anderen Ressorts benennen jeweils eine Vertretung für den Beirat als ständige Gäste.

Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN