Wegweisendes Gesetz: Bremen stellt Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen sicher!

Alle Schwangeren in Bremen und Bremerhaven sollen künftig Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der derzeitigen Rechtslage haben. Dieses Ziel hat die Bremer rot-grün-rote Koalition auf Initiative der Linksfraktion in einem neuen Gesetzentwurf verankert, den die Fraktion heute der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Demnach sollen künftig ausreichend Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in beiden Kommunen, Bremen und Bremerhaven, gegeben sein. Zudem sollen Schwangere eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Methoden haben. Abbrüche sollen also sowohl medikamentös als auch operativ und jeweils ambulant und stationär in beiden Städten vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, muss das Gesundheitsressort künftig die Versorgungslage verbessern und darf dafür auch finanziell eingreifen.

Maja Tegeler, frauen*politische Sprecherin der Linksfraktion, begrüßt das Gesetz: „Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der medizinischen Grundversorgung. Egal warum, wo und wer. Wir haben diesen Grundsatz in ein Gesetz gegossen und gehen damit wirksam gegen die Unterversorgung in Bremen und Bremerhaven vor. Schwangere sollen künftig keine Tagesreisen mehr unternehmen müssen, um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, sie sollen wählen können, ob sie den Abbruch ambulant oder stationär, medikamentös oder operativ vornehmen wollen. Und keine dieser Wahlmöglichkeiten soll künftig am geringen Einkommen scheitern. Jede Schwangere muss Zugang zu jeder Möglichkeit des Abbruchs haben und sich auf eine Kostenübernahme verlassen können. Nur so können wir an diesem Punkt von einem echten Selbstbestimmungsrecht für Frauen* sprechen!“

Lea Pawlik, Landesgeschäftsführerin des pro familia Landesverbands Bremen, kommentiert: „Der pro familia Landesverband Bremen e.V. begrüßt eine detaillierte Regelung auf Landesebene sehr.         
Die Versorgungssituation für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, hat sich in den letzten Jahren bundesweit deutlich verschlechtert. Eine gute Regelung auf Landesebene bedeutet, dass ein ausreichendes Angebot für Frauen vorgehalten werden kann. Das wiederum bedeutet, dass eine Frau weniger Stress hat, einen Termin zu bekommen, die Wartezeiten nicht zu lang sind und die Methode in den meisten Fällen frei gewählt werden kann.

Da wir in den kommenden Jahren bundesweit mit einer weiteren Verschlechterung der Versorgung rechnen müssen, ist dies ein starkes Signal an alle Frauen in dem kleinsten Bundesland und wir hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.“

Nelson Janßen, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, betont die Bedeutung des Gesetzes: „Bundesweit werden Schwangerschaftsabbrüche noch immer kriminalisiert. Das schlägt sich auch in der Rechtslage des Bundes nieder: Abbrüche sollen etwa eine Tagesreise entfernt möglich sein, sie sind keine Kassenleistung, Länder dürfen Abbrüche nicht fördern. Wir haben also ein gesetzlich verbrieftes Recht von Schwangeren auf einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der bekannten rechtlichen Grenzen, bei der Sicherstellung der Versorgung aber sind uns als Land an vielen Stellen die Hände gebunden. Dazu ist die Rechtslage für die Länder, die die Versorgung mit Möglichkeiten für den Schwangerschaftsabbruch sicherstellen sollen, sehr unklar. Bremen ändert das jetzt: Wir legen fest, wie eine ausreichende Versorgung in unseren Kommunen aussehen muss und wer handelt, wenn eine Unterversorgung festgestellt wird. Das ist bundesweit ein Novum!“

Das Gesetz zur Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Die erste Lesung im Landtag wird voraussichtlich kommende Woche stattfinden.

Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Bremen

Nach Angaben des Gesundheitsressorts wurden im Land Bremen 2021 insgesamt 2220 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. 18 Einrichtungen, Praxen und Kliniken, bieten Schwangeren die Leistung im Land Bremen an. Die Versorgungslage gilt als angespannt und prekär, was sich u. a. an der Zahl der Schwangeren zeigt, die für einen Abbruch auf das Umland ausweichen. Im Jahr 2021 sind dem Gesundheitsressort zufolge 5,9 Prozent der ungewollt Schwangeren aus Bremen dafür abgewandert. Die Abwanderungsquote bundesweit liegt bei 7,6 Prozent.

Den Gesetzentwurf „Gesetz zur Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie hier.