Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wurde in den vergangenen Jahren von vielen unvorhersehbaren Krisen und negativen Ereignissen auf die Probe gestellt. Oftmals hat sich gezeigt, dass Ereignisse wie beispielsweise die Corona-Pandemie samt ihrer Folgen und Maßnahmen, zunehmende Kriege oder die Klimakrise für Kinder und Jugendliche nicht alleine zu bewältigen sind und ihre psychische Gesundheit enorm belasten. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ und das ergänzende Bremer Landesprogramm „Stark im Sozialraum“ zielten daher darauf ab, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besondere Unterstützung zukommen zu lassen, um einen Ausgleich zu den körperlichen und seelischen Belastungen zu schaffen und langfristigen negativen Folgen entgegenzuwirken. Dafür haben die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel eine verstärkte Schulsozialarbeit oder Bewegungs- und Sportangebote in den Quartieren. Ein expliziter Förderschwerpunkt lag auch auf Maßnahmen zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Trotz aller Maßnahmen und zusätzlichen Angebote zeigen erste wissenschaftliche Untersuchungen eine Zunahme von psychischen Störungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die zu Langzeitfolgen und Chronifizierungen führen können. Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss daher besonders in den Blick genommen werden.

Wir fragen den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen und hält der Senat diese Versorgung für ausreichend?
2. Wie viele freie Psychotherapieplätze stehen nach Kenntnis des Senats aktuell für Kinder und Jugendliche in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung? (Bitte aufgeschlüsselt nach ambulant, voll- und teilstationär angeben.)
a. Wie sind diese Plätze auf die beiden Stadtgemeinden verteilt?
b. In welchen Stadtteilen befinden sich diese freien Therapieplätze?
c. Wie verteilen sich die freien Plätze im ambulanten Bereich auf Privatpraxen und Praxen mit Kassenarztsitz?
3. Wie viele Psychotherapeut*innen spezialisiert auf Kinder und Jugendliche gibt es zurzeit im Land Bremen? (Bitte jeweils nach Bremen und Bremerhaven aufgeschlüsselt angeben.)
a. Wie viele der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen arbeiten im ambulanten und wie viele im stationären Bereich?
b. Wie viele der ambulant tätigen Psychotherapeut*innen haben eine Kassenzulassung?
c. Wie viele davon verfügen über eine Vollzeit-, wie viele über eine Teilzeitzulassung?
d. Wie verteilen sich die ambulant tätigen Psychotherapeut*innen auf die verschiedenen Stadtteile?
e. Gibt es zurzeit unbesetzte Kassenarztsitze für Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen? Wenn ja, aus welchen Gründen, in welchen Stadtteilen befinden sich diese, und werden diese trotzdem auf die Versorgungsquote angerechnet?
f. Sind dem Senat Überlegungen der Kassenärztlichen Vereinigung in Bremen bekannt, psychotherapeutische Kassenarztsitze stillzulegen, und wenn ja, in welchen Stadtteilen? Wie beurteilt der Senat dies?
g. Wurde im Land Bremen im Zeitraum 2020 – 2023 vom Instrument der Sonderbedarfszulassung und/oder zusätzlichen Ermächtigung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie Gebrauch gemacht, um Versorgungsengpässen zu begegnen? Wenn ja, wie oft und in welchem Stadtteil? Wenn nein, bitte Begründung, warum nicht.
4. Was für ein psychotherapeutisches Angebot gibt es im Land Bremen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychosomatik und wie viele Plätze stehen hier zur Verfügung? (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinde, ambulant, voll- und teilstationär aufgeschlüsselt angeben.)
5. Wie lange müssen Kinder und Jugendliche im Land Bremen durchschnittlich auf einen geeigneten Psychotherapieplatz warten? (Bitte jeweils nach Stadtgemeinde, ambulant, teil- und vollstationär aufgeschlüsselt angeben.)
6. Welche Maßnahmen und Hilfen gibt es nach Kenntnis des Senats für Kinder und Jugendliche in akuten psychischen Notsituationen im Land Bremen?
7. Welche mehrsprachigen und kultursensiblen psychotherapeutischen Angebote gibt es in Bremerhaven und Bremen jeweils für Kinder und Jugendliche?
8. Wie erfolgt die psychotherapeutische Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Land Bremen, und ist diese nach Ansicht des Senats derzeit ausreichend und bedarfsgerecht?
9. Welche geschlechtsspezifischen Angebote gibt es in Bremerhaven und Bremen jeweils für Kinder und Jugendliche?
10. Welche queer-, inter- und transspezifischen psychotherapeutischen Angebote gibt es in Bremerhaven und Bremen jeweils für Kinder und Jugendliche?
11. Welche aktuellen Ansätze und Perspektiven zur Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen verfolgt der Senat?
12. Wie haben sich deutschlandweit der Bedarf an kinder- und jugendpsychotherapeutischer Versorgung und die Anzahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in den letzten 10 Jahren entwickelt, und welche Schlüsse zieht der Senat daraus für seine eigenen Maßnahmen und Planungen?
13. Wie prognostiziert der Senat die Entwicklung und Deckung des künftigen Bedarfs an kinder- und jugendpsychotherapeutischer Versorgung im Land Bremen?
14. Welche Maßnahmen und Angebote hat der Senat bisher und insbesondere im Rahmen der Programme „Aufholen nach Corona“ und „Stark im Sozialraum“ ergriffen bzw. geschaffen, um psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen präventiv vorzubeugen, wie bewertet er diese in der Umsetzung und welche weitere Perspektive haben diese Angebote?
15. Wie viele Kinder und Jugendliche waren im Land Bremen nach Kenntnis des Senats in den letzten fünf Jahren von einer psychischen Erkrankung betroffen? (Bitte nach Jahren, Stadtgemeinde, Geschlecht, psychischen Erkrankungen und Alter der Heranwachsenden aufgeschlüsselt angeben.)
16. Wie hat sich die Zahl der Suizide von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr, Stadtgemeinde, Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt angeben.)
17. Welche Zahlen liegen dem Senat hinsichtlich suchterkrankter Kinder und Jugendlicher vor?
a. Wie hoch war bzw. ist die Anzahl suchterkrankter Kinder und Jugendlicher im Land Bremen sowie ihr Anteil an allen Kindern und Jugendlichen im Alter bis 21 Jahren in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023?
b. Um welche Suchterkrankungen handelt es sich hierbei? (Bitte jeweils Anteil an allen Suchterkrankungen angeben.)
c. Welche Maßnahmen plant der Senat, um das Suchtverhalten von Kindern und Jugendlichen besser und umfassender zu erforschen?
d. Welche Projekte verfolgt und plant der Senat, um Sucht bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen?
e. Welche Hilfsangebote können Eltern und Familien kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie bei ihrem Kind Suchtverhalten erkennen?
f. Wie wird mit suchtkranken Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit Mediensucht, in den Kindertagesstätten und den Schulen umgegangen?
g. Welche Möglichkeiten gibt es, um Kinder und Jugendliche und ihre Familien in Bezug auf Medien aufzuklären und zu schulen?
18. Wie bewertet der Senat die Rolle von Kitas und Schulen bei der Prävention von psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, und welche Angebote gibt es in diesem Zusammenhang?

Franziska Tell, Ralph Saxe, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Heike Kretschmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Nelson Janßen, Maja Tegeler, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE